Verbraucherfreundliche BGH-Entscheidung: Keine Nutzungsentschädigung für Händler bei mangelhafter

Verbraucherfreundliche BGH-Entscheidung: Keine Nutzungsentschädigung für Händler bei mangelhafter Ware

ID: 70164

Mannheim, 14. Januar 2009. Verkäufer, die mangelhafte Ware im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung umtauschen, haben kein Anrecht auf Entschädigung für die bisherige Nutzung der mangelhaften Ware durch den Käufer. Darauf weist iclear, das treuhänderische Sicherheits-Bezahlsystem im Internet, hin.



(firmenpresse) - Stellt sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist beim Kauf von Verbrauchsgütern heraus, dass die vom Verbraucher erworbene Ware mangelhaft ist, und tauscht der Verkäufer diese Sache mangels Reparaturmöglichkeit aus, so kann der Verkäufer vom seinem Kunden keine Wertentschädigung für die erfolgte Nutzung der ursprünglich gelieferten, mangelhaften Sache verlangen.

Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 26. November 2008 (Aktenzeichen: VIII ZR 200/05) entschieden. Insgesamt durchlief der konkrete Rechtsstreit, um den es hier ging, viele Instanzen. Letztlich versagte der BGH dem Verkäufer einen Anspruch auf Wertersatz für die zunächst genutzte und später aufgrund eines Mangels ausgetauschte Ware. Die Vorschrift des § 439 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sei im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 Abs. 1 Satz 1 BGB) entgegen seinem Wortlaut einschränkend anzuwenden.

Fazit: Unabhängig davon, wie lange eine Ware vom Endkunden genutzt worden ist – wenn aufgrund eines Mangels ein berechtigter Anspruch auf Austausch / Neulieferung besteht, kann der Verkäufer keine Entschädigung für die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Nutzung der Ware durch den Käufer verlangen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beim Kauf von Verbrauchsgütern beträgt zwei Jahre.

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iclear ist das Internet-Abrechnungssystem, das Käufer und Verkäufer gleichermaßen vor unliebsamen Überraschungen beim Online-Handel schützt und die komfortable Abwicklung von Bestell- und Bezahlvorgang unterstützt. Mit dem iclear-Treuhandsystem können Käufer im Internet nach einmaliger Anmeldung Waren bestellen und bequem, einfach, sicher und ohne Zusatzkosten bezahlen. iclear vermittelt dabei zwischen den beteiligten Parteien, sorgt für eine transparente, für beide Seiten sichere Abwicklung. Es schafft so Vertrauen in den Online-Handel und die Bezahlung per Internet. Neben den banküblichen Bezahlungswegen akzeptiert iclear auch die Abrechnung über Visa und Master Card. Aktuell können mehrere hunderttausend angemeldete iclear-Nutzer bei fast 4.000 angeschlossenen Internethändlern einkaufen. iclear ist ein Angebot der iclear GmbH mit Sitz in Mannheim und der My iclear Schweiz GmbH. Geschäftsführer sind Roman Eiber und Michael Sittek.



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Datum: 19.01.2009 - 12:12 Uhr
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