Techniker Krankenkasse rät: Rechtzeitig an die Befreiung von der Arzneimittel-Zuzahlung denken
ID: 70322
"Gesetzlich Krankenversicherte beteiligen sich mit höchstens zwei Prozent ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinkünfte an ihren Zuzahlungen. Wer diese Belastungsgrenze erreicht hat, kann sich bei seiner Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreien lassen", erklärt Peter Schieber von der TK. Auf diese Grenze werden alle gesetzlichen Zuzahlungen wie z. B. die Praxisgebühr, Zuzahlungen zu Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie zur Krankenhausbehandlung angerechnet. Ausgenommen sind beispielsweise die Eigenbeteiligungen bei kieferorthopädischen Behandlungen und beim Zahnersatz. Auch Privatrezepte, etwa für die Pille, oder Gebühren für privatärztliche Leistungen werden nicht mitgerechnet.
Schwerwiegend chronisch Kranke müssen höchstens ein Prozent zahlen. Peter Schieber: "Dabei muss ihnen der Arzt auch therapiegerechtes Verhalten bescheinigen." Versicherte die zum Beispiel an einem strukturierten Behandlungsprogramm teilnehmen, erfüllen diese Voraussetzung.
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Techniker Krankenkasse Landesvertretung Bayern
Peter Schieber
Südwestpark 65, 90449 Nürnberg
Tel. 0911 - 23 66-302
peter.schieber(at)tk-online.de
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Datum: 20.01.2009 - 15:07 Uhr
Sprache: Deutsch
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Gesundheitswesen - Medizin
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