Techniker Krankenkasse rät: Rechtzeitig an die Befreiung von der Arzneimittel-Zuzahlung denken

Techniker Krankenkasse rät: Rechtzeitig an die Befreiung von der Arzneimittel-Zuzahlung denken

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(firmenpresse) - München, 20. Januar 2009. Die Zuzahlungsbefreiung gilt nicht über die Jahresgrenze hinweg. Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) in Bayern hin. Für 2009 muss ein neuer Befreiungsantrag gestellt werden. Ein Tipp: Wer seinen Anteil an den Zuzahlungen im voraus an die Krankenkasse überweist, spart sich das Sammeln der Quittungen während des Jahres und erhält schon vorab seinen Befreiungsausweis.

"Gesetzlich Krankenversicherte beteiligen sich mit höchstens zwei Prozent ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinkünfte an ihren Zuzahlungen. Wer diese Belastungsgrenze erreicht hat, kann sich bei seiner Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreien lassen", erklärt Peter Schieber von der TK. Auf diese Grenze werden alle gesetzlichen Zuzahlungen wie z. B. die Praxisgebühr, Zuzahlungen zu Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie zur Krankenhausbehandlung angerechnet. Ausgenommen sind beispielsweise die Eigenbeteiligungen bei kieferorthopädischen Behandlungen und beim Zahnersatz. Auch Privatrezepte, etwa für die Pille, oder Gebühren für privatärztliche Leistungen werden nicht mitgerechnet.

Schwerwiegend chronisch Kranke müssen höchstens ein Prozent zahlen. Peter Schieber: "Dabei muss ihnen der Arzt auch therapiegerechtes Verhalten bescheinigen." Versicherte die zum Beispiel an einem strukturierten Behandlungsprogramm teilnehmen, erfüllen diese Voraussetzung.


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