Finanzkrise nutzten und in Immobilien investieren
ID: 73383
Effektivzinssätze von unter 4 Prozent machen Immobilienfinanzierer zu den großen Gewinnern der Finanzkrise. Wer sich sein Eigenheim oder eine Immobilie als Renditeobjekt finanzieren möchte, sollte jetzt die Möglichkeiten nutzen.
Für Kreditnehmer, die ihre Immobilie nicht selbst bewohnen wollen sondern diese vermieten möchten, bietet sich im Gegensatz zum vorherigen Fall ein Festdarlehen an. Bei dieser Variante werden während der Laufzeit nur die Zinsen an die Bank gezahlt, die man auch über eine Zinsbindung festschreiben kann, und am Ende der Laufzeit wird das Darlehen dann aus einem Tilgungsträger beglichen. Die zu zahlenden Zinsen aus der Immobilienfinanzierung können so steuerlich abgesetzt werden. Der Tilgungsträger kann eine Lebensversicherung, ein Bausparplan, eine Rentenversicherung oder auch Investmentfonds sein. Dabei haben alle diese Möglichkeiten ihren Reiz. Die Investition in eine Lebensversicherung hat den Vorteil der Steuerfreiheit der Ablaufleistung, ein Bauspardarlehen wird staatlich gefördert und ein Investmentfond wirft bei guter Wirtschaftslage auch noch Profit ab. Die Idee dahinter ist, das der Tilgungsträger Gewinne abwirft die die zu zahlenden Zinsen übersteigen. Deswegen spricht man hier auch gerne vom sogenannten Hebelgeschäft. Allerdings birgt ein Hebelgeschäft auch nicht zu unterschätzende Risiken. Wenn die Börse massive Einbrüche verzeichnet, verlangt die Bank meist zusätzliche Sicherheiten vom Kreditnehmer. Wenn dieser diese nicht aufbringen kann, ist die Bank dazu berechtigt den Kredit zu kündigen. Die Lebensversicherung als Tilgungsträger hat den Nachteil, dass, wenn dieses nur eine Mindestverzinsung aufweist, Gewinne in Zukunft ungewiss sind und das Modell sich nicht rentiert. Das schwerwiegendste Problem ist allerdings, wenn die Ablaufleistung nicht zur Tilgung des Darlehens ausreicht. Hier muss der Kreditnehmer aus Eigenmitteln oder einer zusätzlichen Finanzierung die Summe begleichen. Allerdings hat der Bundesgerichtshof bereits 1990 festgelegt, dass die Bank in der Pflicht steht den Kreditnehmer über die Risiken und Nachteile aufzuklären und ihm, wenn vorhanden, eine günstigere Alternative vorschlagen muss. Wenn das Kreditinstitut das versäumt und dem Kreditnehmer ein für ihn wirtschaftlich geeigneteres Modell vorenthält, dann kann dieser, bei Eintritt des Risikos, die Bank rechtlich belangen. Daher ist es auch ratsam, alle Vorgänge und Gespräche bis hin zum Abschluss des Vertrages zu dokumentieren, denn die Beweislast liegt beim Kläger. Die Entscheidung, welche Variante der Kreditnehmer nutzten möchte, liegt aber Schlussendlich beim ihm und er muss mit den wirtschaftlichen Folgen, positiv oder negativ, leben.
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Datum: 17.02.2009 - 14:56 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Banken
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 18.02.2009
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