Bundesweiter Tag des Rauchmelders am Freitag den 13. März 2009

Bundesweiter Tag des Rauchmelders am Freitag den 13. März 2009

ID: 74335

Der Tag des Rauchmelders soll das Thema „Rauchmelder in Privatwohnungen“ erneut in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses rücken und für den häuslichen Brandschutz werben.



Rauchwarnmelder PX-1Rauchwarnmelder PX-1

(firmenpresse) - Es vergeht leider kaum ein Tag an dem wir den Medien kein Unglück, dass mit Feuer und Rauch zusammenhängt, entnehmen müssen. Erst vor einer Woche mussten drei Menschen, darunter zwei kleine Jungen, bei einem Feuer in der Lübecker Altstadt ihr Leben lassen, heute erreicht uns die Nachricht über ein Feuer in Moers. Ein Umstand der alle tief betroffen macht und das Mitgefühl den Angehörigen gilt. Rauchmelder hätten auch hier Leben retten können.

In sieben Bundesländern (darunter auch Schleswig-Holstein mit Lübeck) wurde bereits eine Rauchmelderpflicht eingeführt, jedoch liegen die Umsetzungsfristen zum Teil noch in weiter Ferne. An die Wohnungseigentümer in Bundesländern mit Gesetzgebung gilt daher der Appell, nicht bis zur Umsetzungsfrist zu warten, sondern ihre Mieter schon vorher mit Rauchmeldern zu schützen. Der Tag des Rauchmelders soll dabei das Thema „Rauchmelder in Privatwohnungen“ erneut in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses rücken und für den häuslichen Brandschutz werben.

Bevor es brenzlig wird

Neben den baulichen Brandschutzmaßnahmen sollte man weitere Sicherheitsregeln vorbeugend beachten:
-Feuerwehrzufahrten für Rettungsfahrzeuge freihalten und nicht in unmittelbarer Nähe von Hydranten parken.
-Alle Flure im Hausgang und die Treppen zählen zu den Rettungswegen. Deshalb sollten sie für Feuerwehr und Sanitäter immer frei gehalten werden. Dort sollten sich keine brennbaren oder sperrigen Gegenstände befinden, wie Fahrräder, Pappkartons oder Möbel.
-Türen bei Rettungswegen sollten immer geschlossen bleiben. Achtung: Diese Türen dürfen aber auf gar keinen Fall verschlossen sein, damit man sie als Fluchtweg benutzen kann.
-Keller und Dachboden sollten regelmäßig kontrolliert und entrümpelt werden. Dort ist auch Rauchen und offenes Feuer tabu.
-In Wohnungen sollten Kerzen und andere offene Feuer nur unter Aufsicht entfacht und Asche nur entsorgt werden, wenn sie auch abgekühlt ist.


-Kellerfenster sollten immer zugänglich gehalten werden. Denn die Feuerwehr nutzt sie bei einem Brand als Rauch-Abzug.
-Hinweis für Köche: Fettbrände dürfen nicht mit Wasser gelöscht werden. Wenn also die Bratpfanne Feuer fängt, sollte man den Brand mit einer Decke oder einem Deckel ersticken.
-Um Brandstifter fernzuhalten, sollten Dachboden und Kellerzugang stets verschlossen sein und, soweit es möglich ist, auch Mülltonnen nur für Befugte zugänglich sein. Denn durch den Anblick von offen zugänglichen Müllcontainern oder Müllsäcken werden Brandstifter zur Tat erst angestachelt. Abschreckende Wirkung kann dabei schon eine intakte Hausbeleuchtung haben.
-Elektrische Geräte regelmäßig kontrollieren, wenn sie „komische“ Geräusche machen oder Gerüche abgeben, lieber abschalten. Ebenfalls die Stecker, Mehrfachstecker und Verlängerungskabel überprüfen und bei Bruchstellen sofort ausstauschen.





Zeitgewinn mit Rauchmeldern

Ein Feuerlöscher allein kann im Extremfall als Sicherheitsmaßnahme nicht ausreichen. Eine weitere effiziente Brandschutzmaßnahme ist der Einbau von Rauchmeldern. Gegenüber dem Feuerlöscher haben sie einen entscheidenden Vorteil: Sie geben mit einem Signal Alarm, wenn verstärkt Rauch auftritt. Und weil Rauch schneller ist als Feuer, gewinnt man Zeit, die Leben retten kann. Oft sind schlafende Personen durch die Rauchgase narkotisiert und erstickt, bevor die Feuerwehr eintrifft. Nur 2 – 3 Atemzüge reichen aus, um einen Menschen schwer zu verletzen.

Vermieter müssen ihre Immobilie - auch nachträglich - mit Rauchmeldern ausstatten, wenn dies vom Bauordnungsamt angeordnet wird. Dann haben die Mieter den Einbau der Geräte zu dulden und Handwerkern Zugang zu ihren Räumlichkeiten zu gewähren. Das gilt sogar, wenn der Mieter bereits eigenverantwortlich Rauchmelder in der Mietwohnung angebracht hat. Denn die Ausstattung des Hauses gemäß den gesetzlichen Brandschutzvorschriften ist eine Pflicht des Immobilieneigentümers. Daher hat er auch das Recht, die Installation durch einen Fachmann ausführen zu lassen. Auf die eigenen Heimwerkerkünste seines Mieters muss er sich nicht einlassen. (AG Hamburg-Wandsbeck, v. 13.06.2008, Az.: 716C C 89/08)

Fachdienstleister wie die Pyrexx GmbH bieten zu sozial verträglichen Konditionen einen „rund um Service“: Von der Montage, über mieterfreundliche Terminierung mit 2-Stunden-Fenstern, 24 Stunden / 7 Tage Hotline für Individualtermine und Fragen rund um den Rauchwarnmelder und die jährliche Wartung der Rauchwarnmelder. Zum Tag des Rauchmelders führt die Pyrexx GmbH ihr neues und einzigartiges Produkt den PX-1 ein.

Der PX-1 verkörpert zu den bekannten, konventionellen Rauchwarnmeldern, eine ausdrückliche Alternative. Dieses Gerät vereint zeitloses Design, enorme Dienstleistungerfahrung, hoch entwickelte Elektronik, kleinste Gehäusemaße, absolute Zuverlässigkeit und Funktionen, die echte Weltneuheiten darstellen mit Produktionsmethoden, die ökonomisch, ökologisch und sozial unser besonderes unternehmerisches Verantwortungsbewusstsein reflektieren.

Die Qualität des PX-1 spricht für sich: 12 Jahre Garantie.

Mehr Infos unter : www.pyrexx.de
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Datum: 25.02.2009 - 16:12 Uhr
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Freigabedatum: 25.02.2009

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