Der Deutsche Konsumenten Dienst warnt vor unseriösen Gewinnspielveranstaltern
Immer wieder werden private Haushalte von Briefen überschwemmt, in denen dem Empfänger zu einem überraschenden Gewinn gratuliert wird. So wird zum Beispiel in einem Brief der "El Gordo International Lotto Commission" aus Madrid dem Empfänger mitgeteilt, dass er 615.810,00 Euro gewonnen hat. Alles, was er dafür tun muss, ist ein einfaches Datenblatt zur Abfrage persönlicher Daten auszufüllen. Vorsicht, denn damit fängt der Ärger meist an!
Was tun gegen falsche Versprechungen?
Wer einmal von einem Gewinnspielveranstalter abgezockt wurde, fällt kein zweites Mal auf die gleiche Masche herein. Doch was tun, wenn es doch passiert? Wer über eine gute Rechtsschutzversicherung verfügt, die einen Rechtsstreit mit dem Veranstalter abdeckt, kann durchaus einen Prozess riskieren und bekommt am Ende wahrscheinlich auch Recht und manchmal auch das versprochene Geld: So geschehen in Hamm, wo das Oberlandesgericht im Falle einer 42-jährigen Hausfrau urteilte, dass die von einem Versandhandel gegebene Gewinnzusage gültig ist und damit gezahlt werden muss: 17.895,22 Euro. Ähnlich erging es einem Kläger aus Frankfurt/Main. Er erhielt nach Klage die versprochenen 30.000,00 DM (siehe "Leitsatz" unten). Oftmals gestaltet es sich allerdings sehr schwierig, neben seinem Recht auch noch das Geld zu erhalten. Viele Gewinnspielfirmen sind im Ausland registriert, so dass es für Privatpersonen so gut wie unmöglich ist, das versprochene Geld einzutreiben.
Wie erspart man sich Ärger?
Erste Hilfe gegen betrügerische Anbieter bietet der Papierkorb. Wenn Sie sich gar nicht mit den Angeboten und falschen Versprechungen beschäftigen, kommen Sie auch nicht in Versuchung. Wittern Sie dennoch eine einmalige Gewinnchance, dann studieren Sie die "Gewinnbenachrichtigung" gründlich. Antworten Sie nicht auf Schreiben, bei denen der Gewinn an den Kauf oder Abschluss von Verträgen gekoppelt ist. Rufen Sie keine Mehrwertnummern an und seien Sie sehr sparsam mit Ihren persönlichen Angaben. Misstrauen ist immer gut, vor allem, wenn keine vollständige Adresse des Anbieters angegeben wird oder wenn das Unternehmen im Ausland sitzt.
„Leitsatz“ zum Umgang mit unseriösen Gewinnspielanbietern, Oberlandesgericht Frankfurt/Main (AZ 8 u 65/02): "Wird bei einem Verbraucher durch die Übersendung einer 'Gewinnbestätigung' der Eindruck erweckt, er sei eindeutig als Gewinner einer Summe von 30.000,00 DM ermittelt worden, muss die Gewinnzusage auch dann eingehalten werden, wenn sie in gleicher Form an eine Vielzahl anderer Empfänger gesandt worden ist und sich aus dem Kleingedruckten entscheidende Einschränkungen des Versprechens ergeben (§ 661a BGB)."
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Mit dem Deutschen Konsumenten Dienst können Verbraucher ihre Kosten für Energie, Telefon und Versicherungen um jährlich mindestens 500 Euro senken, die Kosten für Einkäufe um bis zu 25% reduzieren und jeden Monat bei von bekannten Markenartikel-Anbietern veranstalteten Preisausschreiben attraktive Preise im Wert von mindestens 500.000 Euro gewinnen. Mitglieder des Deutschen Konsumenten Diensts profitieren außerdem von exklusiven Sparangeboten und auf Anfrage von individuellen Sparempfehlungen bei der Geldanlage.
DKD Deutscher Konsumenten Dienst GmbH
Kuehnstr. 75
22045 Hamburg
Tel.: 01805 / 66 55 84
Fax: 01805 / 66 55 85
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Datum: 20.03.2009 - 08:49 Uhr
Sprache: Deutsch
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Meldungsart: Produktinformation
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Freigabedatum: 20.03.2009
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