PROFITEXTER.NET verabschiedet Resolution zum neuen Bundesdatenschutzgesetz: Einschränkungen für Di

PROFITEXTER.NET verabschiedet Resolution zum neuen Bundesdatenschutzgesetz: Einschränkungen für Direktmarketing verursachen wirtschaftliche Schäden

ID: 79816
(firmenpresse) - PROFITEXTER.NET, das bundesweite Netzwerk professioneller Werbetexter, hat bei seiner vierten Jahrestagung am Samstag, 21. März 2009, in Würzburg, eine Resolution zur Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes verabschiedet. Das Netzwerk befürchtet schwere wirtschaftliche Schäden, falls das Direktmarketing erheblich eingeschränkt werden sollte, wie es der aktuelle Gesetzentwurf vorsieht.

Die Resolution im Wortlaut:
„Nach dem aktuellen Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums soll das Listenprivileg durch ein generelles Opt-In-Verfahren für die Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken ersetzt werden. Dies stellt die Branche des Direktmarketings unter einen Generalverdacht und verursacht schwere wirtschaftliche Schäden.

Vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen ist Direktmarketing die einzige wirksame und finanzierbare Möglichkeit der Werbung. Eine Einschränkung des Direktmarketings kommt für diese Unternehmen praktisch einem Werbeverbot gleich und bedroht sie existenziell in ihrer Wettbewerbsfähigkeit.

Fachleute rechnen damit, dass nur ein Bruchteil der Bürgerinnen und Bürger bei einem Opt-In-Verfahren, d.h. der ausdrücklichen Erlaubnis, der Weitergabe ihrer Adressdaten zustimmen und der Aufwand für die Daten-Gewinnung erheblich steigen wird. Dies gefährdet zahlreiche Arbeitsplätze in der Werbebranche und im Mittelstand.

Schon heute können alle Bürgerinnen und Bürger durch einen kostenfreien Eintrag in die deutschen Robinson-Listen den Empfang von Direktwerbung per e-Mail, Mobilfunk, Telefon, Telefax und Briefpost ablehnen. Diese freiwillige Einrichtung zum Schutz der Verbraucher vor unerwünschter Werbung wird von allen seriösen Direktmarketing-Firmen respektiert und bedarf keiner Ergänzung.

PROFITEXTER.NET lehnt deshalb die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes in seiner jetzigen Form ab und hält am Listenprivileg fest, das bedeutet die Nutzung in Listenform folgender Daten: Name, Titel, akademische Grade, Anschrift, Geburtsjahr, Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, zusätzlich zur Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe, sofern kein schutzwürdiges Interesse verletzt wird. Das kriminelle Verhalten weniger Unternehmen darf nicht mit einem Berufsverbot für eine ganze Branche und dem Verbot der Direktwerbung beantwortet werden. Dies halten wir für unverhältnismäßig und nicht mit der Verfassung vereinbar.“


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

PROFITEXTER.NET wurde 2006 gegründet als bundesweites Netzwerk professioneller Werbetexter, die ihre Ausbildung bei der VNR Verlag für die deutsche Wirtschaft AG absolviert haben. Dem Netzwerk gehören derzeit 14 Texterinnen und Texter aus ganz Deutschland an.



PresseKontakt / Agentur:

profitextulm – Büro für Öffentlichkeitsarbeit
Thomas Zehender, Journalist
Friedrichsaustraße 4
89073 Ulm
Tel: 0731 / 24675
eMail: service(at)profitextulm.de
Homepage: www.profitextulm.de



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Datum: 24.03.2009 - 21:27 Uhr
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