Klagebegehren des Landtags wegen Schuldenbremse ist unhaltbar

Klagebegehren des Landtags wegen Schuldenbremse ist unhaltbar

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Klagebegehren des Landtags wegen Schuldenbremse ist unhaltbar

Schon heute kann der Bund mit Zustimmung des Bundesrats in die Haushaltsautonomie der Länder eingreifen



(pressrelations) - Zum gestrigen Beschluss des Landtages Schleswig-Holstein, eine Verfassungsklage gegen die Einführung einer Schuldenbremse in das Grundgesetz vorzubereiten, erklärt der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB:

Schon heute kann der Bund mit Zustimmung des Bundesrats in die Haushaltsautonomie der Länder eingreifen. Allerdings hat er bislang keinen Gebrauch davon gemacht. Die Überlegungen des Landtages gegen die Einführung einer Schuldenbremse im Grundgesetz, die die Länder verpflichten soll, ab 2019 grundsätzlich keine Schulden mehr aufnehmen zu können, sind daher nicht überzeugend. Zur Abwehr der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts sieht der aktuelle Art. 109 Absatz 4 GG vor, dass der Bund die Konditionen der Kreditaufnahme für die Länder vorgeben kann. Diese Regelung steht nun seit 40 Jahre im Grundgesetz und ist bislang von den Landtagen nicht angegriffen worden.

Es ist auffällig, dass sich die Vertreter der Landtage in der Föderalismuskommission II in Sachen Haushaltsautonomie widersprüchlich verhalten haben. Wollen sie nun für mehr Autonomie bei der Kreditaufnahme verfassungsrechtlich streiten, hielten sie sich bei Forderungen nach mehr Steuerautonomie für die Länder, wie dies zum Beispiel Bayern und NRW forderten, im Hintergrund.

Eine Haushaltsautonomie, die sich darauf beschränkt, mehr Schulden machen zu können, ist aber weder konsequent noch bürgerfreundlich oder gar generationengerecht. Bezeichnend ist auch, dass sich besonders die finanzschwachen Länder, die sich am vehementesten gegen die Übertragung von Kompetenzen im Steuerrecht wenden, nun auch am ehesten gegen die Schuldenbremse vorgehen wollen.


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Datum: 27.03.2009 - 19:03 Uhr
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