Unitedprint-Urteil gegen Vistaprint rechtskräftig
Europäischer Marktführer Unitedprint setzt sich im Rechtsstreit durch
Unitedprint-Urteil gegen Vistaprint rechtskräftig(firmenpresse) - Das deutsche Bundespatentgericht entschied unter Berücksichtigung des Paragraphen 99 ABS.1 PatG, 709 ZPO die Aufhebung des umstrittenen Vistaprint-Softwarepatentes. Nun ist es amtlich und das entsprechende Urteil wurde vom Gericht am 25.03.2009 veröffentlicht.
Die Softwarebranche kann nun einmal mehr aufatmen. Der Onlineprinter Vistaprint mit Sitz auf den Bahamas wollte durch das Patent mit dem Aktenzeichen EP 0852 359 B1, welches lediglich durch die Beschreibung technischer Verfahren auffiel, den eigenen Markt abschotten. Das Bundespatentgericht entschied zu Gunsten von Unitedprint und stellte bei dem Streit die erfinderische Leistung von Vistaprint in Abrede.
Für die gesamte Softwareindustrie in Europa ist dies ein positives Signal. "Wir begrüßen die Entscheidung und sehen darin einen weiteren Schritt der Liberalisierung der europäischen Gesetzgebung hin zu einem fairen und offenen Markt.", so ein Sprecher der unitedprint.com SE.
Hierzu das Patenturteil im Originalwortlaut: http://www.print24.de/presse/urteil.pdf
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unitedprint.com SE ist Europas Marktführer im Bereich web-to-print und betreibt die Onlinedruck-Portale http://www.unitedprint.de, http://www.print24.de , http://www.firstprint.de , http://www.getprint.de , http://www.printwhat.de , http://www.easyprint.de. Mehr als 450 Mitarbeiter arbeiten 24 Stunden rund um die Uhr mit modernster Technik auf über 10.000 m² Produktionsfläche. Folgende Produkte hat die Internetdruckerei im Portfolio: Adressaufkleber, Aufkleber, Briefbogen, Briefumschläge, Broschüren, Flyer, Jahreswandplaner, Kalender, Kurzbriefe, Mousepads, Plakate, Postkarten, Prospekte, Präsentationsmappen, Schreibblocks, Schreibtischunterlagen, Stempel, Visitenkarten. Unitedprint konzentriert sich konsequent auf seine Kernkompetenz: Höchste Produktqualität zum niedrigsten Preis auf schnellstem Weg zu liefern.
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Datum: 31.03.2009 - 11:47 Uhr
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Freigabedatum: 31.03.2009
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