Kabinettsbeschluss zur CO2-Speicherung ist ein erster Schritt
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Kabinettsbeschluss zur CO2-Speicherung ist ein erster Schritt
Nach einigen notwendigen Diskussionen haben Bundesumweltministerium und Bundeswirtschaftsministerium nun einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Abscheidung, Transport und Ablagerung von Kohlendioxid (CCS) vorgelegt. Es ist dabei dem Umweltminister Sigmar Gabriel zu verdanken, dass der Gesetzentwurf in einigen wichtigen Punkten noch verbessert werden konnte. Hierzu zaehlen die Verlaengerung des Zeitraumes fuer einen Verantwortungsuebergangs auf 30 Jahre genauso wie die Sicherung hoher technischer Standards.
Der Kabinettsbeschluss ist wichtig, damit wir auf dieser Grundlage die Beratungen im Parlament beginnen koennen. Die AG Umwelt der SPD-Bundestagsfraktion setzt sich schon lange mit dem Thema CCS auseinander. Wir haben auch zu dem vorliegenden Gesetz intensiv diskutiert und eine Stellungnahme abgegeben. Wir fordern eine differenzierte Auseinandersetzung, die haeufig zwischen "Verteufelung" und "Heilsbringer" gefuehrt wird. Wir halten den vorliegenden Entwurf fuer eine gute Grundlage, die aber in einigen Punkten ueberarbeitet werden sollte.
Wir muessen im Gesetzentwurf sicherstellen, dass die Risiken und die Kosten einer CO2-Speicherung nicht auf den Staat verlagert werden. Ein Verantwortungsuebergang auf den Staat kann es daher erst geben, wenn genuegend Erfahrungen mit dem konkreten CO2-Speicher gesammelt sind und spaetere Risiken mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden koennen. In Zeiten, wo wir ueber "Schuldenbremsen" diskutieren, duerfen wie die nachfolgenden Generationen ganz sicher nicht unkalkulierbare Belastungen ueberlassen. Allein fuer die oeffentliche Akzeptanz der CCS-Technologie ist es unumgaenglich, dass wir die hoechsten technischen Standards zu Grunde legen.
Darueber hinaus brauchen wir eine bundesweite Planungsentscheidung. Nur so kann es einen Ausgleich fuer konkurrierende Nutzungsoptionen wie CCS, Gasspeicher, Druckluftspeicher und Geothermie geben. Entscheidungen nach dem Windhundprinzip sind dagegen nicht sachgerecht. Auch sollten bereits im Gesetz Anforderungen an die CO2-Konzentrationen festgelegt werden, um die knappen CO2-Speicherstandorte moeglichst effizient nutzen zu koennen. Wer CCS wirklich will, darf die Risiken und Kosten nicht verschweigen. Wir brauchen bei CCS deshalb insgesamt eine hohe Transparenz von allen Massnahmen und Gesetzen.
Auf der Grundlage des Kabinettbeschlusses muss das Parlament nun in einem zweiten Schritt ueber den Gesetzentwurf beraten. Dabei werden wir auch die Erkenntnisse aus der oeffentlichen Anhoerung in unserer Entscheidung beruecksichtigen.
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Datum: 02.04.2009 - 18:21 Uhr
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