ZDF-'WISO' deckt auf: Potenzmittel enthält verbotene Arzneistoffe
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ZDF-"WISO" deckt auf: Potenzmittel enthält verbotene Arzneistoffe
Das als Nahrungsergänzungsmittel deklarierte "DEXTER vital" enthält Arzneiwirkstoffe. Das ergaben Analysen des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker. In Nahrungsergänzungsmitteln sind Arzneistoffe jedoch verboten. Zudem haben die gefundenen Stoffe keine Zulassung, diese ist jedoch für Arzneiwirkstoff in Deutschland verpflichtend. Das Mittel ist demnach nicht verkehrsfähig und muss vom Markt genommen werden. Darüber berichtet das ZDF-Verbrauchermagazin-"WISO" in der Sendung am Montag, 18. März 2013, 19.25 Uhr.
Bei den gefundenen Substanzen "Hydroxythiohomosildenafil" und "Thiosildenafil" handelt es sich um zwei Derivate des Arzneiwirkstoffs Sildenafil, sie haben also eine vergleichbare Wirkung. Sildenafil ist der Wirkstoff des verschreibungspflichtigen Medikamentes Viagra. Wegen der Risiken und Nebenwirkungen darf es nicht ohne die Verordnung eines Arztes abgegeben werden.
Nach Angaben der DEXTER vital GmbH mit Sitz in Dortmund handelt es sich bei "DEXTER vital" um ein rein pflanzliches Präparat "zur Förderung der Durchblutung, der körperlichen Leistungsfähigkeit und der sexuellen Ausdauer". Das Mittel stelle eine günstige Alternative zu verschreibungspflichtigen Medikamenten mit potenzsteigender Wirkung dar. Bislang sind vier Kapseln für 39,90 Euro online oder in der Apotheke rezeptfrei erhältlich.
Bereits vor wenigen Wochen wurde das Nahrungsergänzungsmittel "Dorovit - Für den Mann" vom Markt genommen. Auch in diesem angeblich rein mineralisch-pflanzlichen Präparat wurden sildenafilähnliche Substanzen entdeckt. Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft in Lübeck, dem Sitz des Dorovit-Anbieters Vitalité GmbH
Co. KG.
Anders als Arzneimittel benötigen Nahrungsergänzungsmittel keine Zulassung, um auf den Markt zu kommen. Wer ein Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt bringen möchte, muss das Mittel lediglich beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit registrieren lassen und ein Gewerbe anmelden. Da Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel gelten, müssen weder Wirksamkeit, Sicherheit noch Reinheit nachgewiesen werden. Allein im Jahr 2012 wurden 5124 Nahrungsergänzungsmittel neu registriert.
"WISO" präsentiert die ausführlichen Ergebnisse. Es moderiert Martin Leutke.
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Datum: 15.03.2013 - 15:21 Uhr
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