Datenschutz-Novelle schränkt unternehmerischer Kommunikation ein

Datenschutz-Novelle schränkt unternehmerischer Kommunikation ein

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(firmenpresse) - Nachteile für Existenzgründer und Mittelstand

Berlin, 22. März 2009, www.ne-na.de - Als „nicht ausgewogen" hat der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, den Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes kritisiert und Nachbesserungen gefordert. „Vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage ist eine solche gravierende Einschränkung unternehmerischer Kommunikationsmöglichkeiten nicht hinnehmbar", heißt es in einem gemeinsamen Brief von BVMW und Berliner Datenschutzrunde an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags.

Kritisiert wird insbesondere die geplante Einführung eines Einwilligungsvorbehalts für die werbliche Nutzung personenbezogener Daten. Durch ein solches Opt-In würde eines der effizientesten Mittel der Neukundengewinnung, auf das gerade Klein- und Mittelbetriebe sowie Existenzgründer aus Kostengründen angewiesen sind, erheblich eingeschränkt, warnte Ohoven. Er wies zugleich darauf hin, dass ein Einwilligungsvorbehalt „keinen der bekannt gewordenen Fälle des Datenmissbrauchs verhindert" hätte.

„Datenschutz und Datennutzung widersprechen sich nicht", betonte der Mittelstandspräsident. Jedes seriöse Unternehmen lege schon aus Eigeninteresse größten Wert sowohl auf das Vertrauen der Kunden als auch auf die Sicherheit seiner Geschäftsdaten vor fremdem Zugriff. Ziel einer Novellierung des Datenschutzgesetzes müsse es sein, Transparenz und Datensicherheit zu verbessern, gleichzeitig aber den mittelständischen Unternehmen weiterhin eine wirksame Kundenansprache zu erlauben.



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