Handel kann Recycling-Schwarzfahrer nur unzureichend kontrollieren

Handel kann Recycling-Schwarzfahrer nur unzureichend kontrollieren

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(firmenpresse) - Berlin, 5. März 2009 - Seit Bestehen der Verpackungsverordnung bezahlt jeder Verbraucher beim Einkauf seiner täglichen Produkte über den Einkaufspreis gleich das Recycling der Verpackung mit. Bei einem Großteil der Produkte belaufen sich die Gesamtkosten je nach Verpackungsgröße, aber auch Material zwischen einem halben und zehn Cent. Der Handel hatte hier immer eine wichtige Kontrollfunktion, um Schwarzfahrertum zu verhindern. Mit der fünften Novelle der Verpackungsverordnung hat sich das geändert.

„Die Unternehmen, die ihre Verpackungen trotz unserer Gesetzgebung nicht lizenzieren, das sind die so genannten Trittbrettfahrer. Diese nutzen die bestehenden Sammel- und Recycling-Einrichtungen ohne zu bezahlen auf Kosten der Allgemeinheit. Manche sind sogar so unverschämt und lassen sich die Lizenzgebühren vom Handel im Einkaufspreis mitbezahlen, ohne diese Gebühren jedoch an ein Duales System abzuführen“, kritisiert Thomas Mehl, Geschäftsführer von BellandVision. Mit der geänderten Rechtsverordnung wollte man damit eigentlich Schluss machen. Das sei aber nur unvollständig gelungen.

Faktisch sei es so, dass der Handel bei Pflichtverletzungen mit Bußgeldern belegt wird, aber keine effizienten Möglichkeiten hat, die Lizenzierung auch zu gewährleisten. Keiner wisse mehr, was tatsächlich bezahlt wird, aber trotzdem bezahlt man im Einkaufspreis die alten DSD-Gebühren und hat so keinerlei Übersicht, ob hier nicht eine Margenerhöhung stattfinde zugunsten der Industrie.



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Datum: 27.04.2009 - 17:02 Uhr
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