Die private Krankenversicherung für Beamte
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Beamte müssen sich, ebenso wie alle anderen auch, krankenversichern. Allerdings haben sie einen Sonderstatus.
Anders sieht es da aus, wenn die private Krankenversicherung für Beamte gewählt wird. Denn hier kann der Staatsdiener mit einer Beihilfe rechnen, die ihm sein Dienstherr zahlt. Diese Beihilfe ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und liegt zwischen 50 und 80 Prozent. Wie man merkt, können so allerdings Versorgungslücken zwischen 20 und 50 Prozent entstehen. Diese Kosten müsste der Beamte dann selbst tragen. Wer das Risiko eingehen möchte, der lässt es dabei bewenden, wer sich allerdings absichern will, der sollte sich zusatzversichern. Auch hier ist die PKV der Ansprechpartner Nummer 1. Der Beamte muss nun entscheiden, welche Leistungen ihm wichtig sind, und in welcher Höhe diese versichert werden sollen. Hierzu zählen beispielsweise Kurleistungen, Sehhilfeerstattungen oder auch die Psychotherapie.
Eingestuft wird ein Beamter im Übrigen nicht nach der Besoldung, sondern nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht und dem allgemeinen Gesundheitszustand. Hat der Beamte Familienangehörige, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, kommen diese ebenfalls in den Genuss der Beihilfe. Man merkt schon, dass es eine ganze Reihe wichtiger Dinge gibt, die man beachten muss. Da dieses Thema sehr komplex ist, sollte man auch nicht das erstbeste Angebot annehmen, sondern vorher einen Versicherungsvergleich durchführen. Dies kann schnell und übersichtlich auf der Seite von "versicherungsvergleich-beamte.de" erledigt werden.
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Datum: 13.05.2009 - 12:34 Uhr
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