Spezielle Pferdehaftpflicht für Gnadenbrotpferde
Laut § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Eine Privathaftpflichtversicherung deckt nur Ihr Risiko bei Schäden durch bestimmte Kleintiere. Sind Sie Besitzer eines Pferdes, so trägt der Versicherer mit dem Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung Ihr Risiko als Tierhalter und sorgt für den Fall der Fälle für eine prompte und unkomplizierte Regulierung, insbesondere im Schadensfall.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Unser Haus betreut seit dem Jahre 1974 Tierhalter, Vereine, private Haushalte, Gewerbetreibende und Firmen in allen Versicherungssparten - preisgünstig, individuell und ganz nach Ihrem Bedarf.
Da wir an keine Versicherungsgesellschaft gebunden sind, vertreten wir als unabhängiger Versicherungsmakler ausschließlich die Interessen unserer Mandanten und können Ihnen somit ein optimales Preis- / Leistungsverhältnis bieten. Außerdem haben wir durch unsere über 30jährige Erfahrung auf dem Versicherungsmarkt Seriosität und Kompetenz bewiesen!
Insbesondere in der Tierversicherung haben wir für die Pferdehaftpflicht, Ponyhaftpflicht, Hundehaftpflicht und Zwingerhaftpflicht Sonderkonditionen entwickeln können.
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G & P Versicherungsmakler
Postfach 13 01 47
13601 Berlin
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Datum: 27.05.2009 - 12:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 92230
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herr Fluegel
Stadt:
Berlin
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Kategorie:
Banken
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.05.2009
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