Veröffentlichte Testberichte dürfen nur vergleichbare Produkte vergleichen!

Veröffentlichte Testberichte dürfen nur vergleichbare Produkte vergleichen!

ID: 97906

Testberichte werden oftmals genutzt, um die Verbraucher über die Vorzüge bestimmter Produkte zu informieren und somit ihre Kaufentscheidung zu eigenen Gunsten zu lenken.

Doch ist die Auswahl der zu vergleichenden Produkte nicht uneingeschränkt möglich.
So muss beispielsweise darauf geachtet werden, dass die Produkte durch ihre Beschaffenheit oder Funktion überhaupt miteinander vergleichbar sind.



(firmenpresse) -
Dies sahen auch die Richter vom OLG Frankfurt a.M. so (Az.: 16 U 237/07). Sie hatten einen Fall vorliegen, in dem ein Arzneimittel mit mehreren Nahrungsergänzungsmitteln verglichen wurde und das Arzneimittel als eindeutiger Sieger hervorging.

Hier mangelte es an der Neutralität, denn Grundlage des Tests war die „Pharmakologische Begutachtung“ und nur ein Arzneimittel dürfe pharmakologische Wirksamkeit entfalten.
Somit war das Testergebnis von vornherein klar und auch die fettgedruckten Angaben über dieses Produkt ließen erahnen, dass der Test exakt darauf zugeschnitten war.

Fazit:
Vor der Durchführung, jedoch spätestens vor der Veröffentlichung eines Tests, sollte überprüft werden, ob die Produkte überhaupt eine vergleichbare Grundlage bieten. Bei Zweifeln sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden, um rechtlichen Folgen bereits im Voraus auszuweichen.


© RA Axel Mittelstaedt 2009, Rechtsanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, www.designvocat.com


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Mittelstaedt ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht.
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster



Leseranfragen:

Rechtsanwalt Mittelstaedt – Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

RA Axel Mittelstaedt
Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
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drucken  als PDF  Urheberrechtsverletzung durch rechtswidrige Foto-Nutzung im Internet rechtfertigt doppelten Schadensersatz! EnEV-Novelle 2009 und Heizkostenverordnung
Bereitgestellt von Benutzer: Axmiko
Datum: 24.06.2009 - 12:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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Meldungsart: Unternehmensinformation
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