Bund Katholischer Unternehmer für Reform der Unternehmensbesteuerung
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Dött machte deutlich, dass eine steuerliche Entlastung des Mittelstandes vordringlich sei. Denn von den kleinen und mittleren Unternehmen, nicht von der Grossindustrie würden neue Arbeitsplätze geschaffen. Nur wenn im Inland neue Investitions-, Wachstums- und Beschäftigungseffekte ausgelöst würden, könnten die Steuerquellen wieder sprudeln. "Steuerentlastungen heute bewirken Steuermehreinnahmen nicht nur morgen, sondern auch übermorgen", so ihre These. Schliesslich wachse die Weltwirtschaft mit 4,5, die Wirtschaft in Amerika mit 3,5, in Europa mit 2,5 und in Deutschland nur mit 1,5 Prozent. Um wieder Anschluss zu gewinnen und neue Dynamik zu entfalten, sei eine Revolution im Steuerrecht vonnöten. Das bisherige Steuersystem sei nicht mehr reformierbar und international nicht wettbewerbsfähig. Der BKU setze deshalb auf eine grundlegende Steuerreform, verbunden mit einem entschiedenen Bürokratie- und Subventionsabbau.
Claus Gerckens, Leiter des BKU-Arbeitskreises Mittelstand, skizzierte die Grundzüge des Konzepts zur Reform der Unternehmensbesteuerung. "Es geht darum, Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag zu einer umfassenden Einkommenssteuer zusammenzuführen", so Gerckens. Zur Sicherung der Rechtsformneutralität müssten alle Steuersubjekte - also Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Einzelunternehmen und natürliche Personen in ihrer Privatsphäre - gleichbehandelt werden. In Zukunft sollen die unternehmerischen Einkünfte nach Vorstellungen des BKU einem bundesgesetzlich festgesetzten Steuersatz von nur noch 14 Prozent unterliegen. Hinzu komme - als Ersatz für die bisherige Gewerbesteuer - ein Kommunalzuschlag, dessen Höhe die Gemeinden festsetzten.
Ferner sollen die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einem zweistufigen Steuertarif unterliegen, der bei 20 Prozent beginnt und in der Spitze einen Steuersatz von 28 Prozent vorsieht. Durch eine Vereinfachung des Steuerrechts und eine Verlagerung von Kompetenzen von den Ländern auf den Bund könne mehr Vollzugsgleichheit in der Fläche erreicht werden. "Insgesamt kommt es bei der Umsetzung unseres Konzepts zu einer Nettoentlastung", so Gerckens. "Diese führt dazu, dass sich die für Hochsteuerländer typischen Substitutionseffekte verringern. Konkret: Weniger Personen, Kapital und Einkünfte werden ins Ausland verlagert. Das Abgleiten wirtschaftlicher Aktivitäten in die Schattenwirtschaft wird gebremst." Ihre volle Wirkung werde eine Reform der Unternehmensbesteuerung aber nur dann haben, wenn sie gleichzeitig mit grundlegenden Reformen des Arbeitsrechts und des Sozialversicherungsrechts umgesetzt werde. Der BKU zeigte sich davon überzeugt, dass dieser Dreiklang in kurzer Frist allein in der mittelständischen Wirtschaft weit über eine Million neuer Arbeitsplätze entstehen lässt und damit die Arbeitslosigkeit nachhaltig vermindert.
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Datum: 25.04.2006 - 11:38 Uhr
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