80 Prozent der Deutschen lehnen GEZ-Gebühren für PCs ab

80 Prozent der Deutschen lehnen GEZ-Gebühren für PCs ab

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(firmenpresse) - Berlin/Hannover - Die pauschale Gebührenpflicht für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" wird massiv kritisiert. Die grosse Mehrheit der Deutschen findet es falsch, ab 2007 eine Rundfunkgebühr für internetfähige Computer zu erheben. Nach einer Umfrage des Hamburger Magazins stern lehnen 80 Prozent der Bürger die von der GEZ erhobene Gebühr für "neuartige Rundfunkgeräte" ab. Von den Internet-Nutzern finden sogar 88 Prozent die Gebühr falsch. Für die Gebühr sprachen sich nur 12 Prozent der Befragten aus.

"Die Verbraucher pauschal zur Kasse zu bitten, ist Abzocke. Das ist so, als ob ein Tauber einem Strassenmusikanten Geld in den Hut werfen müsste, obwohl er ihn nicht hören kann. Wir sind eindeutig gegen eine Gebühr nach Geräten", erklärt der FDP-Wirtschaftsexperte Paul Friedhoff. Entgegen ursprünglicher Pläne sollen laut einem Beschluss der ARD-Intendanten die Besitzer eines internetfähigen PCs oder UMTS-Handys "nur" noch GEZ-Gebühren in Höhe von 5,52 Euro pro Monat zahlen. Nach Ansicht der FDP-Bundestagsfraktion schadet die Regelung vor allem kleinen und mittleren Unternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern. "Die Liberalen lehnen die neue Gebührenpflicht daher entschieden ab und fordern zumindest eine Verlängerung des Moratoriums", so der Vorsitzende der FDP-Kommission für Internet und Medien, Hans-Joachim Otto.

Zur Zeit dürften Geräte gerade mal die abstrakte Möglichkeit aufweisen, Rundfunk zu empfangen. "Die Gesetzesvorlage ist für die deutschen Unternehmer der völlige Irrsinn. Wir kämpfen mit täglich sinkenden Margen um die Wettbewerbsfähigkeit, unsere Mitarbeiter arbeiten über das täglich vorgeschriebene Mass hinaus, da hat niemand für TV- und Hörfunkangebote im Internet die nötige Zeit. Selbst wenn es technisch machbar ist, so ist es doch völlig wirklichkeitsfremd. Der Mittelstand wird einfach nur mit zusätzlichen Gebühren zur Kasse gebeten, für Leistungen, die er nicht erhält oder nicht nutzen kann. Übrigens obliegt es den Öffentlich-Rechtlichen selbst ihre Programme über das Internet Protokoll nicht zu verbreiten. Wenn sie es dennoch tun, um dann anschliessend dafür pauschal Gebühren zu verlangen, muss man ihnen bösen Willen unterstellen. Es ist eine Art pauschale Unternehmenssteuer", kritisiert David Novak, Geschäftsführer der auf IT-Dienstleistungen spezialisierten Erbert & Wesche GmbH http://www.ebert-wesche.de.



"Eine Ausweitung der GEZ-Gebühren auf Geräte, die primär gar nicht dem Rundfunkempfang dienen, ist nichts weiter als eine mühsam kaschierte Abzocke", empört sich auch Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) http://www.bvmw-online.de. Seit Jahren werde den Klein- und Mittelbetrieben die Nutzung des Internets für alle Geschäftsabläufe nahe gelegt. Jetzt solle die Wirtschaft für Einnahmeausfälle der GEZ aufkommen. Das sei ein Einfallstor für immer neue Gebühren, moniert Ohoven.

"Offensichtlich haben die 16 Bundesländer bei ihrer Zustimmung zum achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 15. Oktober 2004 die Tragweite ihrer Entscheidung nicht erkannt und eine Definitionsänderung vorgenommen, die heute zur Gebührenfalle wird", kritisiert Andreas A. Sobotta, Hauptgeschäftsführer der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) der CDU in Niedersachsen http://www.mittelstand-niedersachsen.de. Ob per Büro-PC überhaupt Fernsehen oder Radio empfangen werde, spiele überhaupt keine Rolle. "Künftig reicht es schon aus, einen Computer mit Internetanschluss zu besitzen, um zahlen zu müssen. Besonders teuer kommt es dabei kleineren Unternehmen und Selbständigen zu stehen, die bisher keine herkömmlichen Empfangsgeräte bereithalten. Vielen Betrieben drohen darüber hinaus gar Mehrfachbelastungen, wenn internetfähige PCs in jeder Filiale vorhanden sind", so die Bedenken von Sobotta. Die Unternehmer hätten noch nicht einmal eine Wahl. "Seit dem vergangenen Jahr schreiben die Finanzämter die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Lohnsteuer-Anmeldung vor. Die Übermittlung der Sozialversicherungsmeldungen hat seit 2006 ebenfalls elektronisch zu erfolgen. Freiberufler und Klein-Gewerbetreibende werden durch die Finanzbehörden gezwungen, einen PC mit Internetzugang anzuschaffen und zu nutzen. Durch die Neufassung des RGebStV werden diese Unternehmen quasi in eine Gebührenpflicht gedrängt", sagt Sobotta. Es handele sich also nur um eine pure Geldschneiderei.

"An der Einführung von Rundfunkgebühren für Internet-fähige Geräte wird wieder einmal deutlich, wie schwer man sich in Deutschland mit Innovationen tut. Es geht doch um nicht weniger als den Wandel hin zu einer modernen Informationsgesellschaft, bei der das Internet eine wichtige Basistechnologie geworden ist. Auf diese moderne Welt mit ihren innovativen Diensten versucht man jetzt mit aller Gewalt, alte und überkommene bürokratische Monster und Gebühren überzustülpen", beklagt Michael Sander, Geschäftsführer der Unternehmensberatung Geschäftsführer der TCP Terra Consulting Partners GmbH http://www.terraconsult.de. Es sei doch ersichtlich, dass es einzig und allein um das formaljuristische Ausnutzen einer Gebühreneinzugsermächtigung geht. "Es gibt keinerlei Diskussion darüber, ob und was die öffentlich-rechtlichen Anstalten zum Internet-basierten Innovationswettbewerb beigetragen haben, um überhaupt eine inhaltliche Legitimation für den Gebührenanspruch vorzuweisen. Abzocke statt Innovation oder Geldanspruch ohne Gegenleistung", so das Resümee von Sander.
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