Bessere Rechtsetzung
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Bessere Rechtsetzung
Zwar begrüßt der Bundesrat, dass ein neuer Leitfaden zur Folgenabschätzung der Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitskontrolle mehr Bedeutung einräumen soll. Dies führe aber nicht notwendigerweise dazu, dass entsprechende Bedenken im Rechtsetzungsverfahren tatsächlich aufgegriffen würden.
Der Bundesrat erinnert weiter daran, dass eine Aufwertung dieser Grundsätze mit Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages ohnehin erfolge. Zum einen müssten die Stellungnahmen der Länderparlamente dann systematisch auf ihre Wirkung überprüft werden. Zum anderen reichten Subsidiaritätsbedenken allein dann schon aus, um eine Klage vor dem EuGH anzustrengen. Dessen Rechtsansicht zur Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit spielt nach Ansicht des Bundesrates eine entscheidende Rolle, um einen europaweiten Konsens über das Verständnis der Prinzipien herzustellen. Deshalb müsse er ihre Anwendung auch umfassend prüfen dürfen.
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit "Bessere Rechtsetzung 2007" (15. Bericht)
Drucksache 719/08 (Beschluss)
URL: http://www.bundesrat.de/
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Datum: 03.04.2009 - 17:03 Uhr
Sprache: Deutsch
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