Der Verband der Bürgschaftsbanken stellt den freiwilligen Zusammenschluss der rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Bürgschaftsbanken (früher: Kreditgarantiegemeinschaften) dar. Der Verband selbst betreibt kein aktives Geschäft; er ist lediglich eine gemeinsame Interessenvertretung. Die Mitglieder des Verbandes sind Kreditinstitute nach §1 KWG. Als Selbsthilfeeinrichtungen des Mittelstandes sind an ihnen Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Kammern der Freien Berufe, Wirtschaftsverbände und Innungen, Banken und Sparkassen sowie Versicherungsunternehmen beteiligt. Sie stehen nicht miteinander im Wettbewerb, sondern sind - jeweils rechtlich und wirtschaftlich selbstständig - für die mittelständische Wirtschaft in "i ...