Bereits seit 1985 garantiert ein Beschluss des Ministerrats den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, dass sie in jedem Mitgliedstaat der EU den erlernten Beruf ausüben dürfen. Innerhalb der EU sind die Ausbildungswege und Berufsabschlüsse allerdings recht unterschiedlich. Während zum Beispiel Au ...
16.11.2005 | Bildung & Beruf