Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte

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Betreiber von 0190 und 0900er Rufnummern müssen Gebühren zurückzahlen


Verbindungsnetz- und Plattformbetreiber muss an einen Telefonkunden, der Telefonrechnungen ausdrücklich unter Vorbehalt gezahlt hat, Geld zurück erstatten, da der Betreiber keinen Anspruch auf das geltend gemachte Verbindungsentgelt hat. Der Bundesgerichtshof hat mit zwei Urteilen vom 28.7.2005 ...


26.11.2005 | Information & TK




 

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