Verbindungsnetz- und Plattformbetreiber muss an einen Telefonkunden, der Telefonrechnungen ausdrücklich unter Vorbehalt gezahlt hat, Geld zurück erstatten, da der Betreiber keinen Anspruch auf das geltend gemachte Verbindungsentgelt hat.
Der Bundesgerichtshof hat mit zwei Urteilen vom 28.7.2005 ...
26.11.2005 | Information & TK