HRBrain.de: AGG Onlineschulungen SCHNELL, KOSTENGÜNSTIG und SICHER- von Arbeitgebern für Arbeitgeber Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist am 18.08.2006 in Kraft getreten - Umsetzung der Schulungspflicht aus § 12 AGG mit der bewährten E-Learning Lösung von www.HRBrain.de
Am 18.08.2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt stehen Arbeitgeber vor der Herausforderung alle Beschäftigten in den relevanten Inhalten des AGG´s zu schulen, so dass eine Haftungserleichterung schnell erwirkt werden kann. Neben den ...
AGG tritt am 18.08.2006 in Kraft - jetzt müssen Unternehmen reagieren Mit in Kraft treten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, diejenigen Vorbeugungsmassnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um seine Arbeitnehmer vor Benachteiligung, insbesondere in der Form einer (sexuellen) Belästigung zu schützen. Das AGG bestimmt ausdrücklich, dass geeignete Schulungen als Erfüllung der notwendigen Vorbeugungsmassnahmen gelten.
Diesem enormen Schulungsaufwand steht die ökonomische Durchführbark ...
AGG tritt in Kraft - schnelle Rechtssicherheit für Unternehmen Das AGG wird noch im August in Kraft treten. Für den arbeitsrechtlichen Teil sieht das Gesetz keine Übergangsfristen vor.
Für Unternehmen bedeutet das, schnellstmöglich Rechtssicherheit herzustellen und die gesetzlich vorgeschriebenen Organisationspflichten umzusetzen.
Eines dieser Verpflichtungen ist es, alle Beschäftigten über das AGG zu informieren und in Teilbereichen zu schulen. Von zentraler Bedeutung wird dabei für Unternehmen die ökonomische ...
AGG unterzeichnet - jetzt sollten Unternehmen schulen Am Montag teilte das Präsidialamt in Berlin mit, dass der Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz unterzeichnet habe.
Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird es dann endgültig - der arbeitsrechtliche Teil ohne Übergangsfristen- in Kraft treten. Das soll in den nächsten Tagen geschehen.
Jetzt müssen Unternehmen all ihre Mitarbeiter/innen "geeignet" schulen um Benachteiligungen, insbesondere (sexuelle) Belästigungen zu verhinder ...
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Wer nicht schulen will, muss zahlen!
Jeder Arbeitgeber ist für das Verhalten seiner Mitarbeiter/-innen verantwortlich. Von besonderer Bedeutung wird dies ab dem 01. August 2006 in den Fragen der Gleichbehandlung. Mit dem neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind für den Arbeitgeber aus dem § 12 AGG sog. Organisationspflichten umzusetzen. Was gilt und was können Sie tun?
In aller Kürze: Sie müssen Ihre Mitarbeiter per Schulung mit dem AGG vertraut machen.
Warum?
Ziel des AGG ist ...
Antidiskriminierung als Führungsaufgabe - Gleichbehandlung als Unternehmenskultur Eine positive Unternehmenskultur ist das stärkste Führungsinstrument einer Organisation und äussert sich im Alltag in den Reaktionen der Mitarbeiter. Sie gewinnt durch eine freundschaftliche Atmosphäre eine ansonsten unerklärliche Leistung der Mitarbeiter. Dementsprechend liegt es nahe, dass das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht als isoliertes Gesetz betrachtet, sondern Teil einer Unternehmenskultur werden soll.
Im globalen Wirtschaftraum ist das Gese ...
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Diskriminierungsfreie Unternehmenskultur als Unternehmensleitb Für internationale Unternehmen längst gelebter Alltag - für den deutschen Mittelstand immer noch ein Phantom des Schreckens. Obwohl das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bereits vom Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat gebilligt wurde bereiten sich deutsche Unternehmen nur sehr zögerlich auf dieses Gesetz vor. Eine Umfrage im Juni 2006 zeigte, dass sich weniger als 15% der befragten Unternehmen auf das AGG vorbereiten. Ein Spiel mit dem Feuer, wenn man bedenk ...
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Stichtag 1. August 2006 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kommt und wird ohne Übergangsfristen in Kraft treten. Damit wird sich dieses Gesetz sofort nach Einführung auf zahlreiche Prozesse der Personalwirtschaft auswirken.
Zentralbegriff des Diskriminierungsrechts ist die Benachteiligung.
Wer wird von dem Gesetz betroffen sein?
Was heisst Benachteiligung?
Wie kann ich mich als Arbeitgeber vorbereiten und schützen?
Antworten auf diese Fragen und noch viel mehr Informationen finden Sie unter ...
Wer nicht gleich handelt, wird nicht gleichbehandelt! Mit dem beschlossenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG); früher Antidiskriminierungsgesetz (ADG) müssen Arbeitgeber handeln. Der arbeitsrechtliche Teil des Gesetzes tritt voraussichtlich am 01. August dieses Jahres ohne Übergangsfristen in Kraft. Damit riskieren Arbeitgeber ab diesem Zeitpunkt bei gesetzeswidrigen Diskriminierungen Schadensersatzansprüche, Entschädigungsforderungen, Entgeltfortzahlungspflichten trotz Leistungsverweigerung u. v. a. m.
Um diesen ...
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