Fehlerhafte Risikoaufklärung / BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte setzt Schadensersatzanspruch in Höhe von EUR 51.066,84 gegen ACCESSIO durch Das Landgericht Itzehoe hat wieder einer
Kapitalanlegerin Recht gegeben. Sie wurde von der ACCESSIO
Wertpapierhandelshaus AG falsch beraten. Der Finanzdienstleister muss
jetzt den ganzen Schaden in Höhe von EUR 51.088,64 ersetzen (nicht
rechtskräftig).
Die Anlegerin hatte auf Empfehlung des Wertpapierhandelshauses
Inhaber-Genussscheine der Pongs & Zahn AG im Nennwert in Höhe von EUR
50.000,00 erworben. Das Gericht stellte fest, dass die Anlegerin
nicht anleger- und ni ...
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