P&I AG: Landgericht Wiesbaden untersagt dem Aufsichtsratsvorsitzenden Wand Fortsetzung der Blockade von Beschlussfassungen im Aufsichtsrat Das Landgericht Wiesbaden hat am 20. August 2010 dem
Aufsichtsratsvorsitzenden der P&I Personal & Informatik AG (P&I),
Michael Wand, untersagt, seine Blockade von Beschlussfassungen
fortzusetzen. In der einstweiligen Verfügung heißt es, Wand werde es
"verboten, als Aufsichtsratsmitglied der P&I die Mitwirkung an den
Beschlussfassungen des Aufsichtsrats zu verweigern". Insbesondere
dürfe er die Teilnahme an ordnungsgemäß einberufenen
Auf ...
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