Familienpool: Gesetzgeber will beliebtes Steuerschlupfloch schließen Von Alexander Hauk
Karlsruhe/Bad Aibling (aha). Eltern, die ihr Immobilienvermögen schon zu Lebzeiten ihren Kindern schenken wollen, können voraussichtlich schon bald nicht mehr mit Steuervorteilen rechnen. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe prüft im Moment, ob die bisherige Verfahrensweise gesetzeswidrig ist. Bisher werden beim Verschenken Immobilien im Vergleich zu Bargeld oder Wertpapieren steuerlich bevorzugt. Nach Angaben von Dietlind Weinland, Sprecherin des ...
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