Über das Generalkonsulat der Republik Polen in München: Aufgabe des Konsulardienstes ist es, den polnischen Staatsbürger während seines Aufenthaltes in Deutschland allseitig zu unterstützen und zu beraten, die Entwicklung der privaten und gesellschaftlichen Verbindungen zu Polen begleitend zu fördern. Die Tätigkeit einer Konsularbehörde umfasst eine breites Spektrum an Fragen. Sie stellt Pässe aus, erteilt Visa, nimmt Beurkundungen vor, legalisiert Urkunden und hilft in allen denkbaren Notlagen. Es ist ein "Dienstleistungsunternehmen" besonderer Art. Sollten dem polnischen Staatsbürger in Deutschland Papiere und Geld abhanden gekommen sein, befindet er sich in einer Unfallsituation, ist er inhaftiert worden, so kann er jeder ...