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RA Solmecke warnt: Falsche Impressums-Angaben in Profilen von Google Places, Xing, Twitter oder Facebook sind abmahnfähig!
Die meisten Firmen wissen bereits, dass sie das Impressum ihrer Homepage pflegen müssen. Es muss vollständig sein und außerdem immer aktuell. Ein Beschluss vom Landgericht München zeigt nun: Das gilt nicht nur für die eigene Homepage. Auch falsche Impressumsangaben etwa im eigenen Google Places Profil sind abmahnbar. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE rät dazu, alle Firmenprofile regelmäßig zu ko ...
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Pressemitteilungen der Druckerei WIRmachenDRUCK finden Sie auf wir-machen-druck.de unter Aktuelles.
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