Die bAV-STIFTUNG bietet Unternehmen Unterstützung bei der Konzeption und Implementierung einer sogenannten UKS-Stiftung an. Bei einer UKS-Stiftung wird das Versorgungswerk Unterstützungskasse (UKS) mit der Rechtsform einer Stiftung kombiniert. Es handelt sich also um ein individuell für das Unternehmen eigens gegründetes externes und selbständiges Versorgungswerk in der Rechtsform einer Stiftung. Dabei überweisen die Unternehmen keine Beiträge mehr zur Absicherung der betrieblichen Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter an irgendwelche Versicherungsgesellschaften, sondern leisten die Zuwendungen an die eigene Stiftung - die Wertschöpfung bleibt damit im Zugriffsbereich des Unternehmers als Stifter. ...