Die Brandenburgische Ingenieurkammer vertritt ihre Mitglieder und die in Verbänden oder Vereinen nichtorganisierten Ingenieure aller Ausbildungsrichtungen im Land Brandenburg und auf Bundesebene. Derzeitig ist das Bild der Kammer durch die im Bauwesen tätigen Ingenieure geprägt. In einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, geschaffen durch ein Gesetz des Landes Brandenburg, praktiziert die Kammer durch den freiwilligen Zusammenschluss die berufsständische Selbstverwaltung, nimmt einerseits staatliche Aufgeben wahr und wirkt andererseits als Interessenvertreter und Dienstleister der Mitglieder. Sie versteht sich als Vertreter aller Berufsträger des Ingenieurwesens. Diesen Auftrag verwirklicht die BBIK durch die Arbeit und Mitwirkung in Politik, Wirtsc ...