Anwalt aus München: Bußgeldforderung durch Inkassobüro aus Italien
Anwältin aus München für Verkehrsrecht klärt auf: Italienische Behörden versuchen über ein
deutsches Inkassobüro (Aldo Feineinstellung Services) italienische Bußgelder gegen deutsche
Kfz-Halter in Deutschland einzutreiben. A
Bußgelder aus dem EU Ausland können in Deutschland nur vollstreckt werden, wenn das EU-
Land den EU Rahmenbeschluss zur Vollstreckung umgesetzt hat. Dies ist für Italien nicht der
Fall, daher klärt Frau Rechtsanwältin von Heimburg, Fachanwältin für Verkehrsrecht auf.
Italienische Behörden versuchen über ein deutsches Inkassobüro italienische Bußgelder
gegen deutsche Kfz-Halter in Deutschland einzutreiben. Dies ist nicht zulässig.
Bußgeldforderungen können nicht über private Inkassounternehmen vollstreckt werden,
sondern nur durch das Bundesamt für Justiz in Bonn nach einem genau geregelten Verfahren.
Italienische Bußgelder können allerdings in Italien bis zu fünf Jahre lang vollstreckt werden;
nicht jedoch in Deutschland. Hier hilft Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht aus Italien.
Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung erhalten oder gar einen Mahnbescheid durch ein
deutsches Inkassobüro, wenden Sie sich sofort an einen Anwalt für Verkehrsrecht oder besser
noch an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Sie beraten und gegen einen
entsprechenden Mahnbescheid Widerspruch einlegen.
Frau Rechtsanwältin von Heimburg ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in München (Tel.
089/592033).
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Frau Rechtsanwältin von Heimburg ist Anwalt in München und Fachanwältin für Verkehrsrecht.
Sie klärt Sie gerne über alle Angelegenheiten zum Thema Verkehrsrecht auf und bietet Ihnen
eine Beratung an.
Kanzlei von Heimburg
Luisenstr. 25
80333 München
Tel: 089 59 2033
Fax: 089 594187
info(at)kanzlei-heimburg.de
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Datum: 27.08.2014 - 11:04 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Rechtsanwältin von Heimburg
Stadt:
München
Telefon: 089 592033
Kategorie:
Vermischtes
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