Kleiner Schadensersatz und Deliktszinsen für Kläger: LG Dortmund verurteilt VW

Kleiner Schadensersatz und Deliktszinsen für Kläger: LG Dortmund verurteilt VW

ID: 2021

In Dortmund verurteilte das Landgericht die Volkswagen AG erneut aufgrund von vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Der Kläger darf sein Fahrzeug behalten und wird trotzdem entschädigt.

Im November 2011 erwarb unser Mandant bei einem Autohaus in Hamm einen gebrauchten VW Tiguan 2.0 TDI, der noch keine 10.000 km gelaufen war. Das Fahrzeug hat einen Motor der Baureihe EA 189 implementiert, der, wie der Kläger im Nachhinein erfuhr, vom Abgasskandal betroffen ist. Das mittlerweile erhältliche Update von VW wurde bereits aufgespielt. Dennoch fühlte sich der Kläger von der Volkswagen AG getäuscht, denn bei der Entscheidung für den Kauf des Fahrzeugs waren für ihn Umweltaspekte und die Wertstabilität des Fahrzeugs von Bedeutung gewesen. Nun sind jedoch weder die Umweltfreundlichkeit noch die Wertstabilität gegeben. Im Gegenteil: Das Fahrzeug hat massiv an Wert verloren. Daher forderte unser Mandant von VW Schadensersatz.

Die Volkswagen AG sah sich nicht als Schuldigen für den Wertverlust des Fahrzeugs und bestritt, dass sie mit Implementierung der Motorsteuerungssoftware falsch gehandelt habe. Sie argumentierte, die Implementierung einer „Optimierungs-Software“ sei auch bei anderen Automobilherstellern üblich. Aufgrund der Entscheidung des Gesetzgebers, die Abgaswerte unter Laborbedingungen zu messen, müsse jeder Fahrzeugkäufer damit rechnen, dass die tatsächlichen Werte von den gemessenen Werten abweichen.

Das Gericht stellte allerdings unmissverständlich klar, dass die Schummelsoftware nach den Vorgaben des Unionsrechts eindeutig als unzulässig einzustufen ist. „Die Täuschung [seitens VW] war kausal für die Kaufentscheidung des Klägers.“, erklärte zudem das Gericht. Daher urteilte das Landgericht Dortmund gegen VW uns sprach dem Kläger einen Schadensersatz zu. Das Fahrzeug wird weiterhin vom Kläger genutzt. Zuzüglich zum Schadensersatz muss die Volkswagen AG auch noch Deliktszinsen in Höhe von 4% p.a. zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits sind ebenfalls von VW zu tragen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



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Datum: 25.02.2019 - 14:23 Uhr
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