Ombudsmann rügt Vermittler | VVG Pflichten werden unzureichend erfüllt

Ombudsmann rügt Vermittler | VVG Pflichten werden unzureichend erfüllt

ID: 276

Erstmalig auch Beschwerden gegen Vermittler im Jahresbericht. Versicherungsombudsmann mit Befolgung der VVG-Pflichten unzufrieden. Am 30. Juni hat der Versicherungsombudsmann Professor Dr. Günter Hirsch seinen Jahresbericht 2008 vorgelegt. Die Gesamtzahl der eingegangen Beschwerden ist gegenüber dem Vorjahr um 7,1 Prozent gestiegen und hat mit 18.837 einen neuen Höchststand erreicht. Erstmalig werden die Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen und gegen Versicherungsvermittler detailliert getrennt dargestellt. Insgesamt gingen 461 „reine“ Vermittlerbeschwerden, also Beschwerden gegen unabhängige Vermittler, ein. Der Ombudsmann verweist darauf, dass seiner Meinung nach die Mitwirkung am Ombudsmannverfahren für die Vermittler Standespflicht sei, da dem Versicherungsnehmer nach § 214 VVG ein Anspruch eingeräumt worden ist auf ein Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Vermittlern und Beratern und Versicherungsnehmern im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen. Die meisten Beschwerden gab es bei Lebens- und Rentenversicherungen, nämlich 40,7 Prozent der Unternehmensbeschwerden und 32,1 Prozent der Vermittlerbeschwerden. Der entscheidende Grund hierfür ist sicherlich die Komplexität der Produkte. Es gab eine Fülle von Beschwerden zu den Fragen des Rückkaufswertes und der Beteiligung an den Überschüssen und stillen Reserven.


Erstmalig auch Beschwerden gegen Vermittler im Jahresbericht. Versicherungsombudsmann mit Befolgung der VVG-Pflichten unzufrieden. Am 30. Juni hat der Versicherungsombudsmann Professor Dr. Günter Hirsch seinen Jahresbericht 2008 vorgelegt. Die Gesamtzahl der eingegangen Beschwerden ist gegenüber dem Vorjahr um 7,1 Prozent gestiegen und hat mit 18.837 einen neuen Höchststand erreicht. Erstmalig werden die Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen und gegen Versicherungsvermittler detailliert getrennt dargestellt. Insgesamt gingen 461 „reine“ Vermittlerbeschwerden, also Beschwerden gegen unabhängige Vermittler, ein. Der Ombudsmann verweist darauf, dass seiner Meinung nach die Mitwirkung am Ombudsmannverfahren für die Vermittler Standespflicht sei, da dem Versicherungsnehmer nach § 214 VVG ein Anspruch eingeräumt worden ist auf ein Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Vermittlern und Beratern und Versicherungsnehmern im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen. Die meisten Beschwerden gab es bei Lebens- und Rentenversicherungen, nämlich 40,7 Prozent der Unternehmensbeschwerden und 32,1 Prozent der Vermittlerbeschwerden. Der entscheidende Grund hierfür ist sicherlich die Komplexität der Produkte. Es gab eine Fülle von Beschwerden zu den Fragen des Rückkaufswertes und der Beteiligung an den Überschüssen und stillen Reserven.

Problem Dokumentation

Problematisch gestalten sich immer noch die VVG-Dokumentations- und Beratungspflichten. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bereiten sowohl Unternehmen als auch der Vermittler erhebliche Schwierigkeiten. Es existiert zum Teil eine mangelhafte Kenntnis der gesetzlichen Anforderungen aber auch Unkenntnis über die unter Umständen gravierenden Folgen einer mangelhaften Dokumentation. Denn auch wenn die Dokumentation des Beratungsgesprächs keinen absoluten Beweiswert in dem Sinne habe, dass nichtprotokollierte Umstände unwiderleglich als nicht besprochen gelten, verändere eine mangelhafte Dokumentation die Beweislast zugunsten des Versicherungsnehmers. Es ist dann Sache des Vermittlers bzw. des Unternehmens, darzulegen und zu beweisen, dass über den beratungsbedürftigen Punkt gesprochen worden sei, auch wenn sich dies nicht im Protokoll niedergeschlagen hat. Gelingt dieser Beweis nicht, ist der Bestand des Versicherungsvertrags gefährdet. „Ein noch so gutes Protokollformblatt nützt nichts, wenn dem Vermittler beim Ausfüllen jedes Verständnis für den Sinn und Zweck der Protokollierung der Beratung fehlt“, erklärt Hirsch. „Wenn ein Beratungsformular verwendet und unter ,Kundenwunsch‘ lediglich vermerkt wird ,optimale Absicherung‘, unter ,Empfehlung‘ ebenfalls nur ,optimale Absicherung‘ und unter ,Abschluss‘ nur vermerkt ist ,wie gewünscht‘, so ist dies völlig inhaltslos und kann gleich in den Papierkorb wandern.“





- Viele Finanzintermediäre empfinden die neuen gesetzlichen Regelungen als
  reine Gängelung und riesigen Bürokratieaufwand, der von der eigentlichen
  Arbeit abhält. Auch wenn dem so ist, erfüllen Sie die Pflichten trotzdem. Im
  Streitfall ziehen Sie den Kürzeren.


- Die strikte Befolgung der Dokumentations- und Beratungspflichten schafft bei
  Ihren Kunden Vertrauen. Vertrauen ist die grundlegende Geschäftsbasis in
  Zeiten der Krise. Unterstreichen Sie gegenüber dem Kunden Ihre Sorgfalt. 

- Nutzen Sie entsprechende Software und strukturieren Sie Ihren Arbeitstag
  noch effizienter, so dass die „Bürokratie“ Sie so wenig wie möglich vom
  „Geschäfte machen“ abhält. 

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drucken  als PDF  an Freund senden  Die nächste Krise kommt bestimmt | Derivate als Auslöser?   Kunden werden kritischer | Wie Sie jetzt komplexe Produkte an den Mann bringen!
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Datum: 13.08.2009 - 10:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 276
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Ansprechpartner: Marcus Hövermann
Stadt:

Berlin


Telefon: +49 (30) 609 80 381

Kategorie:

Finanzwesen


Art der Fachartikel: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 13.08.09

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