Inkasso für Gläubiger KOSTENLOS - Wählen Sie jetzt IHR Inkassopaket
Von vielen Inkassomandanten hört man immer das gleiche: Erst ist bei den Inkassounternehmen alles kostenlos und plötzlich berechnet eine Inkassofirma Auslagen, Negativpauschalen oder auch überhöhte Rechtsanwaltsgebühren, wenn der Schuldner nicht zahlt.

firmenpresse) - Oft werden bei den Inkassofirmen nicht mal alle Preise veröffentlicht, sondern im Gespräch der Mandant überzeugt doch mehr zu zahlen, als dies notwendig ist.
Forderungsflat.de ist anders: Alle Gebühren (Inkasso selber ist für den Mandant=Gläubiger kostenlos) sind auf Forderungsflat.de direkt veröffentlicht und die Konditionen sind für jeden gleich. Egal ob man hohe oder niedrige Forderungen hat, Kunden mit guter oder schlechter Bonität. Lediglich wird ein monatlicher Festpreis (z.B. 39€) berechnet, Sozusagen eine Art Schutzgebühr.
Der hochmoderne Inkassoservice richtet sich an Unternehmer, Firmen oder Selbstständige, die für diese Dienstleistungen keine weiteren Kosten tragen müssen. Dabei übernimmt die Firma alle Fälle, unabhängig von Forderungshöhe, Branche oder Forderungsanzahl.
Der richtige Tipp durch Forderungsflat gliedert sich in 3 Bereiche:
1) Kostenloses Mahnwesen
Unbezahlte Rechnungen werden noch vor der ersten Mahnung übergeben. Sobald der Kunde zahlt, erhält der Mandant die gesamte Hauptforderung. Sollte der Kunde nicht zahlen, entstehen keine Kosten und es kann automatisch das Inkasso beginnen.
2) Kostenloses vorgerichtliches Inkasso
Nach einem erfolglosen Mahnlauf übernimmt das Inkasso. Dabei wird behutsam aber nachhaltig vorgegangen, um die Forderung einzutreiben und den Schuldner gegebenenfalls wieder in den Kundenstamm eingliedern zu können. Die Kosten für das Inkassoverfahren trägt der Schuldner. Daher erhält der Forderungsinhaber bei Zahlung durch den Schuldner die gesamte Hauptforderung sowie die Verzugszinsen. Sollte der Kunde nicht zahlen, entstehen keine Kosten.
3) Gerichtliches Inkasso (Vorkasse bei den Gerichtskosten)
War das vorgerichtliche Inkasso nicht erfolgreich, kann nun die Hilfe der Gerichte in Anspruch genommen werden. Die Arbeit hier für den Mandanten weiterhin kostenlos. Lediglich die Gerichtskosten müssen vorausgezahlt werden. Wenn der Schuldner zahlt, erhält der Foderungsinhaber die gesamte Hauptforderung und ggf. die Verzugszinsen.
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Datum: 16.02.2011 - 20:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Herr Schröder
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Erkrath
Kategorie:
Vermischtes
Art der Fachartikel: Unternehmensinformation
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Freigabedatum: 16.02.2011
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