Gewinnen Sie 1 Millionen Euro beim Abschluss Ihrer persönlichen Altersvorsorge!
So oder in ähnlicher Manier dürfen Marketingmanager möglicherweise in Zukunft für den Absatz Ihrer Produkte werben, insofern der BGH die ausgegebene Leitlinie des EuGH zum Wettbewerbsrecht gegen das in Deutschland gültige Kopplungsverbot durchsetzt.

Durch das seit Jahrzenten bestehende Kopplungsverbot soll der Verbraucher davor geschützt werden z.B. dem Anreiz von Angeboten in Verbindung mit einer unmittelbaren oder mittelbaren Gewinnspielteilnahme zu erliegen.
Ein BEISPIEL für eine gewinnspielrechtliche Kopplung könnte so aussehen:
Ein Emittent lobt in einem Gewinnspiel 1 Millionen Euro für alle Neukunden aus. Bedingung für die Teilnahme ist der Abschluss eines Sparplans für die Altersvorsorge im laufenden Jahr.
Die angestrebte Vollharmonisierung des Wettbewerbsrechts in Europa formulierte der EuGH mit Verweis auf eine bestehende Richtlinie an den BGH wie folgt: Das deutsche Kopplungsverbot verstoße gegen EU-Recht und sei daher unwirksam.
Es bleibt spannend zu beobachten, ob und inwieweit der BGH in einem anstehenden Urteil dieser Leitlinie folgen wird.
In der Praxis wird entscheiden, wie Interessenten und Kunden der Finanz- und Versicherungsbranche auf mögliche künftige Werbebotschaften reflektieren, welche ein Gewinnspiel in Verbindung mit Versicherungen und/ oder Investmentprodukten bringen.
Als ein großer Freund der reinen Form steht für mich fest, dass ich für mich persönlich das Glück in der Lottoannahmestelle suchen und die solide Vorsorge bei einem Emittenten vermuten werde, der die prognostizierte Ablaufleistung nicht mit einem Gewinnspiel in Verbindung bringen wird.
Was meinen Sie hierzu? Und, wie wird das wohl Lieschen Müller sehen?
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Datum: 27.02.2011 - 13:49 Uhr
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