Sie versenden diese PresseMitteilung an TÜV Rheinland: Vorsicht vor "fliegenden Eisschollen" bei Lastwagen / Straßenverkehrsordnung: Lkw-Fahrer auch verpflichtet zum Eisräumen der Fahrzeugdächer / Im Zweifel vom Überholen absehen Ihren Freund mit dem Namen: