Sie versenden diese PresseMitteilung an Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: Deutsche Umwelthilfe begrüßt Klarstellung der EU-Kommission, wonach der für Fahrverbote geltende Grenzwert weiterhin 40 µg NO2/m³ beträgt Ihren Freund mit dem Namen: