Diese PresseMitteilung an einen Freund senden Sie versenden diese PresseMitteilung an Endlich höchstrichterlich geklärt: Nasenkanülen dienen der Atemunterstützung, nicht der Beatmung / Stellungnahme der casusQuo GmbH zum BSG-Urteil vom 30.07.2019 (Az. B1 KR 13/18 R) Ihren Freund mit dem Namen:Ihr Name: Ihre E-mail Name des Freundes: eMail Adresse des Freundes Bitte die Summe aus 5 und 4 hier eintragen