Sie versenden diese PresseMitteilung an Gewerberaummietrecht: Starre Fristen für die Vornahme von Schönheitsreparaturen im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen führen auch im Gewerberaummietrecht zur Unwirksamkeit der gesamten Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter. Ihren Freund mit dem Namen: