Sie versenden diese PresseMitteilung an Wird ein Arbeitnehmer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zur aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsg Ihren Freund mit dem Namen: