Sie versenden diese PresseMitteilung an Die aktuellen Entscheidung des Arbeitsgerichts Krefeld vom 19.4.2011 (AZ: 4 Ca 3047/10): Rückwirkenden Lohnansprüchen von Zeitarbeitern wegen fehlender Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) Ihren Freund mit dem Namen: