Im Falle einer Überschuldung gibt es, neben abtauchen, zwei Wege aus der Schuldenfalle. Zum einen das gesetzliche Insolvenzverfahren, beherrscht von Insolvenzverwalter und Gläubigern. Bei finanziellen Mitteln um Sozialhilfe und langer Wohlverhaltensphase. Der andere Weg ist über ein aktives, vom Schuldner dominiertes Schuldenregulierungsprogramm. Mit oder ohne flankierende Hilfe.