Vorgehensmodell zur Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie
Die im Jahr 2003 verabschiedete EU-Zinsrichtlinie zur Besteuerung von Zinserträgen beinhaltet Regelungen zur Erfassung und Meldung von Zinszahlungen an natürliche Personen innerhalb der EU, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben (Steuerausländer). Alle deutschen Kreditinstitute sind nach der Zinsinformationsverordnung (ZIV) verpflichtet, die ab 01.07.2005 gezahlten Zinserträge von EU-Steuerausländern an das Bundesamt für Finanzen zu melden.
