Böller und Raketen in der Silvesternacht: / Im Zweifel haftet die Teilkasko

Böller und Raketen in der Silvesternacht: / Im Zweifel haftet die Teilkasko

ID: 1000110
(ots) - Werden Böller und Raketen in der Silvesternacht
ordnungsgemäß abgefeuert, dann ist die Gefahr für Schäden am Auto
relativ gering. Nach Ansicht der ADAC Experten verursacht eine
ausgebrannte Rakete, die direkt auf dem Auto landet, meist keine
Schäden. Das gilt selbst für Cabrios mit Stoffverdeck.

Feuerwerkskörper, die direkt auf oder gegen das Auto abgefeuert
werden, können allerdings Schmauchspuren auf dem Lack zur Folge
haben. Daher rät der Club Autofahrern, das Fahrzeug in der
Silvesternacht am besten in ruhigen Seitenstraßen oder in einer
Garage zu parken. Wer Chinaböller oder ähnliches abfeuert, sollte
dies nicht in unmittelbarer Umgebung parkender Autos tun.

Kommt es dennoch zu Schäden, haftet in der Regel der "Absender"
des Geschosses. Kann der Verantwortliche nicht ermittelt werden,
erstattet die Teilkaskoversicherung Brand- und Explosionsschäden
sowie kaputte Scheiben. Bei Vandalismus kommt die
Vollkaskoversicherung auf.

Über den ADAC: Mit über 18 Millionen Mitgliedern ist der
"Allgemeine Deutsche Automobil-Club" der zweitgrößte Automobilclub
der Welt. Als führender Dienstleister trägt der ADAC wesentlich dazu
bei, Hilfe, Schutz und Sicherheit in allen Teilbereichen des mobilen
Lebens sicherzustellen. Dabei handelt der ADAC nach dem Leitsatz "Das
Mitglied steht im Mittelpunkt!" und überzeugt in erster Linie durch
die Kompetenz und Servicebereitschaft seiner Mitarbeiter sowie die
Qualität und Fairness seiner Produkte und Dienstleistungen.

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Pressekontakt:
Katharina Lucà
Tel.: (089) 7676-2412
katharina.luca@adac.de



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Datum: 27.12.2013 - 10:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Auto & Verkehr



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