Unfallversicherung: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben

Unfallversicherung: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben

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Sie stehen im Kleingedruckten, doch sie entfalten oftmals die größte Wirkung: Fristen! Denn bei Fristen gilt nicht selten: "Sekt oder Selters"! Doch die wenigsten Versicherungsnehmer achten laut dem Unfallspezialisten www.unfallmaxx.de beim Abschluss einer Unfallversicherung auf diesen so wesentlichen Punkt. Insbesondere drei Fristen sind bei einer Unfallversicherung aber unbedingt zu beachten. Denn neben den versicherten Leistungen und beitragsfreien Erweiterungen kennzeichnen gerade diese Fristen die Qualilität einer guten oder weniger guten Police. Eine neue Premiumvorlage mit Vergleichsrechner macht Defizite und Lücken marktüblicher Konzepte deutlich!



(firmenpresse) - Wer eine Frist versäumt, muss in der Regel die daraus resultierenden Rechtsfolgen akzeptieren. Wenn der Zug erst einmal abgefahren ist, helfen kein Jammern und kein Klagen. Tragisch, wenn sich damit auch die gesamte Versicherungsleistung in Luft auflöst.

Fristen bestimmen, wann wer was zu tun und zu lassen hat. Aber welche Fristen muss ein Versicherter eigentlich beachten, um im Schadensfall sicher an seine berechtigten Leistungen zu kommen? Es liegt auf der Hand, dass gerade diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zukommt.

Frist 1: Der Unfall muss spätestens innerhalb von 12 Monaten zu einer dauernden Beeinträchtigung (= Invalidität) führen. Innerhalb des ersten Jahres nach einem Unfall werden somit die grundsätzlichen Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch aus einer Unfallversicherung geschaffen!

Frist 2: Eine zweite Frist betrifft die ärztliche Feststellung einer Invalidität. Auch diese Frist sollte man absolut nicht vernachlässigen. Denn spätestens 15 Monate nach einem Unfallereignis muss ein Arzt bestätigen, dass eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit bleiben wird.

Frist 3: Zum guten Schluss muss der Versicherungsnehmer noch ganz konkret seine
Invaliditätsentschädigung vom Versicherer beanspruchen. Auch dies muss innerhalb von 15 Monaten erfolgen. Tipp: Wer diese Frist versäumt und dafür aber triftige Gründe benennen kann, hat gute Chancen, trotzdem seinen Anspruch auf eine Entschädigung zu behalten.

Augen auf beim Policen-Kauf! Erstklassige Unfallversicherungskonzepte verlängern die vorgenannten Fristen zu Gunsten des Kunden. 30 Monate für die ärztliche Feststellung und Geltendmachung (anstatt 15 Monate) und bis zu 24 Monate (anstatt 12 Monate) für den Eintritt einer Invalidität sind durchaus möglich. Beim Abschluss einer Unfallversicherung lohnt sich daher der Blick auf die vermeintlichen "Nebensächlichkeiten" ganz besonders.



Interessierte finden die Vergleichsvorlage einer Spitzenpolice, sowie eine kostenlose Berechnungshilfe zum Check der eigenen Unfallversicherung unter: www.unfallpremium.de

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Die ORTHEY Westerwald-Consult Versicherungsmakler GmbH & Co.KG ging 2004 durch Gesamtrechtsnachfolge aus der Einzelunternehmung Thomas Orthey hervor. ORTHEY Westerwald-Consult ist unabhängig von allen Versicherer-, Verbands- und Konzerninteressen und kooperiert mit ca. 120 führenden Versicherern.

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Über Thomas Orthey
Thomas Orthey (43) ist Versicherungsbetriebswirt (DVA), Versicherungsfachwirt (IHK) und Fachwirt der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK) und vermittelt selbständig seit 1989 bundesweit versicherungstechnische Expertenlösungen. Neben der Versicherungsvermittlung ist er als Wirtschaftsjournalist im Fachbereich "Versicherungen" tätig. Seine Expertentipps und Fachkolumnen erscheinen seit 1996 regelmäßig in 13 Regionalausgaben der RHEIN-Zeitung. Als Gutachter für gewerbliche und industrielle Sachversicherungen (BVFS e.V.) erstellt Thomas Orthey optimierte Versicherungsgutachten zu Firmenversicherungen.



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Datum: 03.07.2009 - 14:25 Uhr
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