Wer zahlt beim Skiunfall?
Beim Skifahren und Snowboarden passieren jährlich zehntausende Unfälle. Doch wer haftet eigentlich im Schadenfall? Die Württembergische Versicherung klärt auf.
FIS-Regeln als verbindliche Verhaltensvorschriften
Bei Unfällen mit zwei oder mehr Wintersportler sind die FIS-Regeln des internationalen Skiverbands der wichtigste Maßstab, um die Schuld zu klären. Die insgesamt zehn Regeln sind verbindliche Verhaltensvorschriften, an die sich Pistenbesucher jeden Alters zu halten haben. Wer sie nicht beachtet, haftet automatisch für die Unfallfolgen. Zu den wichtigsten Regeln zählen:
- Alle Pistenbesucher sind dazu verpflichtet, auf andere Sportler Rücksicht zu nehmen.
- Jeder muss so fahren, dass die vor einem fahrenden Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet werden.
- Wer in eine Abfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren möchte, muss sich zuvor nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr tun kann.
- Jeder muss seine Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können sowie an Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnisse und Verkehrsdichte anpassen.
- Ein Aufenthalt an engen oder unübersichtlichen Stellen der Piste sollte vermieden werden.
Eine zusätzliche Krankenversicherung als Schutz im Ausland
Ist die Schuldfrage geklärt, so greifen je nach Fall unterschiedliche Versicherungen. Ein Unfall, in den nur eine Person verwickelt ist, wird in der Regel von der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt. Für den Skiurlaub außerhalb Deutschlands sollte jedoch eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt lediglich die Behandlungskosten nach deutschem Tarif ? diese sind im Ausland jedoch meist höher. Außerdem erstattet sie weder die Bergrettung noch den Krankenrücktransport. Letzteres übernimmt ebenfalls die Auslandskrankenversicherung. Die Bergungskosten hingegen deckt meist die private Unfallversicherung ab. Diese greift auch dann, wenn eine Verletzung dauerhafte Schäden nach sich zieht.
Für den Fall, dass man selbst Schuld an der Verletzung eines anderen Skifahrers hat, greift die private Haftpflichtversicherung. Diese übernimmt unter anderem Schmerzensgeld, Schadenersatz, Heilbehandlungs- und Rücktransportkosten sowie die Verletztenrente ? auch bei Unfällen im Ausland.
Auch beim Verlust oder der Beschädigung von geliehener Ski- oder Snowboardausrüstung haftet meist der Mieter. Die Abdeckung dieser Risiken wird von sogenannten Skiversicherungen getragen, die in der Regel auch für Transportkosten, Personen- sowie Haftpflichtschäden aufkommen. Diese empfehlen sich auch für die Absicherung der eigenen Ausrüstung. Eine Alternative ist eine Deckungserweiterung der Haftpflichtversicherung. Außerdem haben einige Ausleihstationen Sachversicherungen abgeschlossen, die bei Verlust oder Beschädigung zahlen. Da es hier jedoch keine allgemeinen Bestimmungen gibt, lohnt sich ein Blick auf die Geschäftsbedingungen des Skiverleihs.
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Wüstenrot & Württembergische - Der Vorsorge-Spezialist
Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist ?Der Vorsorge-Spezialist" für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe von rund 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innendienst und 6.000 Außendienst-Partnern. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.
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Datum: 09.01.2014 - 09:50 Uhr
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