Die Gerichtsstandklausel - branchen-local-com

Die Gerichtsstandklausel - branchen-local-com

ID: 1003457

Branchen-Local.com macht darauf aufmerksam, dass viele Allgemeine Geschäftsbedingungen bezüglich des Gerichtsstandes gegen Treu und Glauben verstoßen.



(firmenpresse) - Allgemeine Geschäftsbedingungen spielen für die Unternehmen eine wichtige Rolle. Denn durch diese werden Geschäftsbedingungen und Vertragsbedingungen standardisiert. Allerdings macht branchen-local.com (http://branchen-local24.com/gerichtsstandklausel/) darauf aufmerksam, dass viele Allgemeine Geschäftsbedingungen bezüglich des Gerichtsstandes gegen Treu und Glauben verstoßen. Daher sind diese meist unwirksam. Daher sollten Unternehmen bei der Klausel "Gerichtsstand und Erfüllungsort ist xx" aufpassen. Denn durch diese Klausel besteht die Gefahr, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt werden.
Branchen-Local.com (http://www.youtube.com/watch?v=nWtncrX1MFU) klärt die Unternehmen auf, dass dies daran liegt, da bei dem sogenannten Verbrauchsgüterkauf rein rechtlich gesehen eine Bringschuld vorliegt. Wenn der Händler nun Ware an den Kunden liefert, ist das Geschäft erst erfüllt, wenn die Ware am Wohnort des Verkäufers angekommen ist. Erst beim Ankommen der Ware beim Kunden ist der Gefahrenübergang erfolgt. Aufgrund dessen kann der Kunde, das Unternehmen wegen Nicht-oder Schlechterfüllung anklagen. Das zuständige Gericht befindet sich nun beim Kunden, also beim Verbraucher. Wenn die Unternehmen nun die "falsche" Gerichtsklausel angeben, besteht die Gefahr, dass die Klage beim falschen Gericht eingereicht wird. Daher sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Unternehmen durch diese Klausel abmahngefährdet.
Branchen-Local.com (http://branchen-local24.com) rät den Unternehmen daher zu trennen, sollten diese Geschäftskunden als auch Endkunden beliefern. Für die Endkunden sollten Sie keine Regelung bezüglich des Gerichtsstandes treffen. Bei Juristischen Personen des öffentlichen Rechts und bei Kaufleuten kann vereinbart werden, dass Gerichtsstand "xx" ist. Somit sind die Unternehmen auf jeden Fall bezüglich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgesichert.


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

600 Millionen Menschen nutzen regelmäßig das Internet, um sich Informationen zu beschaffen. Ein Unternehmen, das auf einen Internetauftritt verzichtet, scheint in Angesicht dieser Tatsache gerade zu fahrlässig zu handeln. Doch muss ein Internetauftritt einigen Anforderungen gerecht werden: ein angemessenes Design, Vermittlung aller wichtigen Daten, Kontaktmöglichkeiten. Schließlich sollte der Internetauftritt eine Initiative sein, die der Werbung für das Unternehmen dient.



PresseKontakt / Agentur:

Lefati S.R.L.
lascu Serghei
str. Voluntarilor, 8/3
2036 Chisinau
kontakt(at)banchen-local.com
33 32 289 79 58
http://www.branchen-local.com



drucken  als PDF  Angehörige im eigenen Betrieb einstellen - regionale-auskunft-com Das Erste / ARD Text mit einem Marktanteil von 18,1 Prozent erneut beliebtester Teletext / Erweitertes Angebot mit Teletwitter, Pixel-Kunst und Teletextgenerator
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 10.01.2014 - 11:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1003457
Anzahl Zeichen: 2082

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Lascu Serghei
Stadt:

Chisinau


Telefon: 33 32 289 79 58

Kategorie:

Medien und Unterhaltung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 388 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die Gerichtsstandklausel - branchen-local-com"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Lexfati S.R.L. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Mit Kundenbeschwerden umgehen - Lexfati SRL ...
Viele Unternehmen gehen mit der Kritik Ihrer Kunden nicht besonders gut um. Jedoch sollten Unternehmen gerade bei schlechter Kritik schauen, dass Sie sich um den Kunden gut genug kümmern. Dabei ist es nicht getan, wenn der Kunde ein Standardschreiben erhält. Das machen nämlich die meisten. Nur di

Das Preis/Leistungsverhältnis - Lexfati SRL ...
In Ihrem Online-Branchenbuch bietet die Firma Lexfati (http://lexfati-srl-kunde.com/preis-leistung/) S.R.L. zwei Arten von Einträgen an. Hierbei handelt es sich zum einen um den kostenlosen Standardeintrag und zum anderen um den kostenpflichtigen Premiumeintrag. Der Standardeintrag kann für un

Nachbesserung bei Mangel - branchen-local-com ...
Auch bei sorgfältiger Arbeit kann ein Mangel nicht immer ausgeschlossen werden. Sobald der Kunde diesen Mangel entdeckt, muss das Unternehmen nachbessern. Branchen Local (http://branchen-local24.com/nachbesserung/) teilt allerdings mit, dass es hierbei Grenzen gibt. In § 635, Abs. 2 BGB ist di


Weitere Mitteilungen von Lexfati S.R.L.


Angehörige im eigenen Betrieb einstellen - regionale-auskunft-com ...
Viele Selbstständige ziehen es oftmals vor einen Angehörigen im eigenen Betrieb einzustellen. So lässt sich beispielsweise ein zeitaufwendiges Bewerberverfahren vermeiden. Auch bleibt so der zu zahlende Lohn in der Familie, da der Lohn und die Sozialversicherungsbeiträge als steuermindernde Betr

Das Erste / ARD Text mit einem Marktanteil von 18,1 Prozent erneut beliebtester Teletext / Erweitertes Angebot mit Teletwitter, Pixel-Kunst und Teletextgenerator ...
Der ARD Text, der Teletext des Ersten, war auch im vergangenen Jahr das meistgenutzte Angebot dieses Mediums in Deutschland. So entfielen 18,1 Prozent der Zeit, die die Zuschauer auf Teletextseiten verbrachten, auf den ARD Text. Der ZDF Text kam 2013 auf einen Marktanteil von 15,7 Prozent, der RT

ZDFinfo-Programmänderung / Freitag, 10. Januar 2014, 19.45 Uhr / Das ist doch voll schwul! Jugendliche und ihr Coming-out ...
Woche 02/14 Freitag, 10.01. Bitte Programmänderung beachten: 19.45 Das ist doch voll schwul! Jugendliche und ihr Coming-out Film von Sabrina Dittus "hitec: Was geschah in Tunguska?" entfällt ( weiterer Ablauf ab 20.15 Uhr wie vorgesehen ) Pressekontakt: ZDF Presse u

"Rowdy& Zwick" - eine Freundschaft zwischen Hund und Floh / Premiere der 52-teiligen Cartoon-Serie am 15. Januar bei KiKA ...
Ein kleiner Hund und ein frecher Floh, die zusammen aufregende Abenteuer erleben und dabei immer jede Menge Spaß haben: Das sind "Rowdy & Zwick". Gemeinsam machen sich die ungleichen Freunde auf die Suche nach Rowdys Herrchen und erleben dabei allerlei verrückte, lustige, abenteuer


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z