360-Grad-Beurteilung
Bei einer 360-Grad-Beurteilung wird der Mitarbeiter nicht nur von einer Person (zumeist dem Vorgesetzten) beurteilt. Einige Personen aus seinem Arbeitsumfeld - dazu gehören Kollegen aus der eigenen oder aus anderen Abteilungen, externe Personen (z. B. Kunden, Lieferanten) und der Vorgesetzte – beurteilen unabhängig voneinander den Mitarbeiter.
Bei der 360-Grad-Beurteilung ist zu beachten, dass diese Aussagen nicht unbedingt der Wahrheit entsprechen müssen. Auch diese Beurteiler können bei ihrer Beurteilung durch äußere Einwirkungen beeinflusst sein oder auch diesen können Beurteilungsfehler unterlaufen. Diese Art der Beurteilung sollte vor allem dafür eingesetzt werden, um dem Mitarbeiter die Möglichkeit zu geben, sein Bild in seiner Umgebung bewusster wahrzunehmen und daran vielleicht auch etwas zu ändern. Auf keinen Fall sollte man diese Ergebnisse für die Festsetzung von Löhnen und Gehältern verwenden. Geeignet ist die 360-Grad-Beurteilung im Prinzip für alle Mitarbeiterschichten. Da das Verfahren jedoch einen recht hohen Aufwand beinhaltet, sollte man sich damit auf Fach- und Führungskräfte beschränken.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Anwaltskanzlei Redig & Redig mit Sitz in Mannheim und Mörlenbach ist eine alteingessene Anwaltskanzlei mit familärer Tradition. Zu den Rechtsgebieten der Anwälte Reinhold Redig und Marcus Redig gehören neben dem Zivilecht, Arbeitsrecht und Familienrecht auch das Erbrecht, Internetrecht, Verkehrsrecht und das Strafrecht.
Desweiteren gehört auch die Rechtsberatung zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu den Dienstleistungen der Anwaltskanzlei.
Kanzlei Redig & Redig
Lärchenweg 3
69509 Mörlenbach
06209 / 7158-0
moerlenbach(at)kanzlei-redig.de
Datum: 12.01.2014 - 18:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1003911
Anzahl Zeichen: 1427
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Reinold Redig
Stadt:
Mörlenbach
Telefon: 06209 / 7158-0
Kategorie:
Rechtsberatung (gewerblich)
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 12.1.2014
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