Neue OZ: Kommentar zu Tarife / Ernährung
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Ausgerechnet in der seit Langem wegen der Werkvertragsarbeiter und
niedrigen Löhne kritisierten Fleischbranche kommt es erstmals zu
einem Mindestlohn und dessen gestaffelter Erhöhung bis Ende 2016 -
wie im Koalitionsvertrag vorgesehen.
Dabei liegt die Endstufe der jetzt bekannt gewordenen Entlohnung
mit 8,75 Euro noch knapp über der geforderten Grenze von 8,50 Euro.
Wenn der Tarifvertrag so wie geplant zustande kommt, hätte mit der
Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten auch eine erste
Interessenvertretung der Arbeitnehmer der stufenweisen Lohnanhebung
zugestimmt - trotz des Gezeters nach Bekanntwerden der
Koalitionsvereinbarung im Dezember.
Äußerst wichtig und geboten ist der Wille der Vertragsparteien,
die Regelung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemein
verbindlich zu erklären. Dann gelten die Abmachungen auch für die
vielen Tausend Werkvertragler. Damit nimmt die Fleischindustrie eine
Vorreiterrolle ein.
Bei einem Mindestlohn in der Branche werden die Verbraucher für
Fleisch an der Theke oder aus der Kühltruhe mehr bezahlen müssen. Das
ist allerdings bei dem aktuell niedrigen Preisniveau zu verkraften.
Mehrausgaben durch Mindestlöhne werden wir in Zukunft immer wieder
spüren, weil viele Betriebe die Mehrkosten weitergeben werden -
hoffentlich ohne einen Anstieg der Arbeitslosenzahlen.
Gerhard Placke
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Datum: 12.01.2014 - 22:00 Uhr
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