Untersuchungshaft in Breslau verstößt möglicherweise gegen EU-Charta der Grundrechte

Untersuchungshaft in Breslau verstößt möglicherweise gegen EU-Charta der Grundrechte

ID: 1004165
(ots) -
Nachdem sie nun über zehn Wochen im Gefängnis verbracht haben,
wissen die sechs vom Breslauer Staatsanwalt Piotr Kalecinski in Polen
festgenommenen Personen immer noch nicht, welche Anklage gegen sie
erhoben wird.

Die Häftlinge warten immer noch auf entsprechende Informationen zu
den genauen Anklagepunkten.

Die nun drei Jahre andauernde Ermittlung durch die
Staatsanwaltschaft Breslau untersucht zwei Fälle von polizeilichen
Razzien in den polnischen Büros von K.u.K. International und SACMET
im November 2012 sowie November 2013.

Ein Experte für internationale Menschenrechte kommentiert, dass
die aktuellen Festnahmen in Polen Gefahr liefen, gegen Artikel 47 der
Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu verstossen, in dem
es heisst: "Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Sache von
einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten
Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb
angemessener Frist verhandelt wird."

"Jede Person in der EU hat das Recht, dass ihre Sache fair und
unparteiisch gemäss Artikel 41 der Charta verhandelt wird", fuhr er
fort, "und die administrativen Massnahmen, die auf staatlicher Ebene
in Breslau ergriffen wurden, führen Polen als Unterzeichner der
EU-Verträge und angesichts der gemachten Zusage zur Einhaltung der
Charta der Grundrechte womöglich in die entgegengesetzte Richtung."

Laut eines von der internationalen Anwaltssozietät Clifford Chance
für Fair Trials International erstellten Berichtes wurde Polen
bereits vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgemahnt,
übermässig lange Zeiträume für die Untersuchungshaft anzusetzen, ohne
ausreichende Gründe für diese zu liefern und ohne Alternativen zu
berücksichtigen.

Das polnische Recht schreibt vor, dass die Untersuchungshaft für


einen Zeitraum von drei Monaten verhängt werden kann, jedoch dürfen
Angeklagte nicht im Gefängnis festgehalten werden, falls andere
vorbeugende Massnahmen für ausreichend befunden werden.

"Es ist inakzeptabel, dass unschuldige Menschen ohne Anklage und
ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand inhaftiert werden", sagte ein
Sprecher von K.u.K. International. "Wir haben den polnischen
Generalstaatsanwalt sowie den Petitionsausschuss des Europäischen
Parlaments auf diese Angelegenheit aufmerksam gemacht und sind gerade
dabei, eine förmliche Beschwerde bei Amnesty International
einzureichen, um auf die Vorgehensweise von Piotr Kalecinski und die
Menschenrechtsverletzungen in Breslau aufmerksam zu machen."

"Dieses Jahr ist ein Wahljahr in Europa und es ist für alle
polnischen Politiker an der Zeit, das moderne Polen von seiner
sowjetischen Vergangenheit zu distanzieren und weitere Anstrengungen
zu unternehmen, um sich noch enger an die in der EU-Charta der
Grundrechte verankerten Werte anzulehnen.

Weiterführende Informationen finden Sie
auf:http://www.kmetkostory.org

Herausgegeben von Macmillan PR für K.u.K. International Limited



Pressekontakt:
Kontakt: James Wilson, Tel.: +32496120786

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Datum: 13.01.2014 - 11:13 Uhr
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