Münchner Kreis setzt sich für eine bessere Gesundheitsversorgung durch Telemonitoring ein

Münchner Kreis setzt sich für eine bessere Gesundheitsversorgung durch Telemonitoring ein

ID: 100646

Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie kann die Effizienz von Gesundheits- und Sozialsystemen sowie die Lebensqualität von Patienten drastisch steigern



(firmenpresse) - München, 06. Juli 2009 – Mehr als 100 Experten aus dem Gesundheits- und Sozialwesen, sowie aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik haben auf Einladung des Münchner Kreises Wege zu einem qualitativ hochwertigen und bezahlbaren Gesundheitssystem aufgezeigt. Auf der Fachkonferenz war man sich einig, dass die demografische Entwicklung der Bevölkerung und die starke Zunahme chronischer Erkrankungen ein schnelles und weitreichendes Umdenken der Entscheidungsträger im Gesundheitswesen erfordern. „Telemonitoring kann zum einen den Medizinern wichtige und aktuelle Daten der Patienten wie Gewicht, Blutdruck, Blutzucker, EKG und andere Parameter übermitteln. Andererseits gewährt der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien den betroffenen Menschen eine größere Mobilität und Lebensqualität“, sagte Prof. Jörg Eberspächer, Vorstand des Münchner Kreises.

Dr. Günter Braun, Vorstand von Aristo Telemed und Vorsitzender der interdisziplinären Projektgruppe ProTelemonitoring beim VDE, verwies darauf, dass „Patienten mit chronischen Erkrankungen von einer effektiveren Behandlung durch Telemonitoring profitieren, da diese in großem Umfang Notfälle, Krankenhausaufenthalte und schwere Folgeerkrankungen vermeiden hilft. So wird bei Patienten mit Herzinsuffizienz durch Telemonitoring weit über die Hälfte der Krankenhaustage eingespart, was auf eine höhere Lebensqualität der Patienten hinweist, aber auch zu einer erheblichen Einsparung von Behandlungskosten führt. Bei Diabetikern wird neben einer effektiveren Behandlung auch das Risiko, eine schwere Folgeerkrankung (Herz-Kreislauf-Ereignisse, Amputationen, Erblindung, Nieren-insuffizienz) zu entwickeln, deutlich reduziert. Die jährlichen Behandlungskosten für die gegenwärtig 7,3 Millionen bekannten Diabetiker in Deutschland liegen derzeit bei etwa 58 Milliarden Euro, davon entfallen 30 Milliarden Euro auf Folgeerkrankungen“. Ein verstärkter Einsatz von Telemonitoring und Telemedizin ist ebenfalls dazu geeignet, die bereits eintretende medizinische Unterversorgung in ländlichen Gebieten zu verbessern, die Gesundheitsberatung und Vorsorgeprogramme zu unterstützen, sowie ein längeres selbstbestimmtes Leben älterer oder mit Einschränkungen belasteter Menschen in ihrer bekannten häuslichen Umgebung zu ermöglichen, ohne dabei auf eine effektive und qualitativ hochstehende ärztliche und pflegerische Leistung zu verzichten.



Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die Einführung innovativer Lösungen wie etwa der elektronischen Gesundheitskarte in Verbindung mit einer neuen eHealth-Infrastruktur in Ländern mit nicht-staatlichem Gesundheitssystem oft nur schleppend vorangeht. Barrieren entstehen vor allem dadurch, dass der Nutzen solcher Lösungen und die nötigen strukturellen Veränderungen für die verschiedenen Sektoren und Interessengruppen des Systems vorab nicht ausreichend ermittelt, kommuniziert und mit flankierenden Maßnahmen unterstützt werden. Die optimale Nutzung von eHealth-Infrastrukturen erfordert zudem nicht nur die Bereitstellung kostengünstiger Hochtechnologie, sondern es müssen vor allem integrierte Versorgungsstrukturen entwickelt werden, bei denen der stationäre Sektor stark mit der vor- und nachgelagerten ambulanten Versorgung durch den Hausarzt, den Facharzt oder die Rehabilitation verzahnt ist - es geht also auch um eine durchgehende Optimierung von Prozessen und eine entsprechende Anpassung der ärztlichen Vergütung.

Telemonitoring wurde bislang in einer Reihe von Pilotprojekten und Vergleichsstudien von Krankenkassen und Krankenhäusern realisiert. Dabei wurde der wirtschaftliche und qualitative Nutzen bei der Gesundheitsversorgung für mehrere Indikationen – darunter Diabetes, Herzinsuffizienz und Wundbehandlung – eindrucksvoll nachgewiesen. Auf der Konferenz des Münchner Kreises wurden unter anderem Ergebnisse mehrerer Vergleichsstudien der Taunus BKK und der Techniker Krankenkasse vorgestellt und das von der Taunus BKK realisierte Versorgungskonzept „Mit Herz dabei“ von Herrn Volker Heuzeroth erläutert.

Dr. Christoph F-J Goetz von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns merkte an, dass Telemonitoring mitunter Kultstatus genießt und sich immer mehr Kostenträger mit diesem innovativen Thema schmücken wollen. Andererseits sei Telemonitoring bisher weder in der Breite eingeführt, noch sind die meisten der bisher eingesetzten Kommunikations- und IT-Lösungen schon für den Massenmarkt tauglich. „Im Vergleich zu anderen Ländern haben wir in Deutschland durchaus noch Nachholbedarf bei der Umsetzung von Telemonitoring-Konzepten“ sagte Goetz. Was die technische Umsetzung von Telemonitoring-Lösungen angeht, so forderten die Konferenzteilnehmer ein übergreifendes Zusammenspiel der eingesetzten Systeme. Interoperabilität sei nicht nur ein abstraktes, technisches Schlagwort sondern eine zwingende Marktvoraussetzung. Im Spannungsfeld zwischen den wirtschaftlichen Interessen der unterschiedlichen Anbieter und der Notwendigkeit der Abstimmung der Systeme ergäben sich für den Flächeneinsatz des Telemonitoring noch erhebliche Herausforderungen. In der Steuerung von patientenzentrierten Prozessen nehmen nach Ansicht von
Dr. med. Siegfried Jedamzik vom Verband deutscher Praxisnetze zukünftig die niedergelassenen Ärzte eine Schlüsselrolle ein. Jedamzik stellte das von der gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte entwickelte Grundgerüst für eine einheitliche Plattform zum Austausch von eHealth-Daten vor, an dem sich bundesweit sieben Testregionen beteiligen werden.

Mit den Anforderungen des Datenschutzes sowie des sicheren Datentransports und der Datenspeicherung beim Telemonitoring setzte sich Dr. Kurt Lösch von den Alcatel-Lucent Bell Labs auseinander: „Bei allen Lösungen sind die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, wie Zweckgebundenheit, Datenvermeidung, Datensparsamkeit und Erlaubnisvorbehalt, sowie die Grundrechte des Patienten hinsichtlich Einsichtnahme, Löschung und Zustimmung bei Weitergabe umzusetzen“, sagte Lösch, und erläuterte eine Reihe technischer Maßnahmen, unter anderem Verschlüsselung und Pseudonymisierung, die diese Anforderungen zu erfüllen helfen.

Nach Einschätzung von Jens Seeliger von der Intel Digital Health Group, kommt der Markt nur langsam dahin, Telemonitoring-Dienste als Paket bestehend aus Endgeräten, Software, Services und Preis zu betrachten und zu bewerten. Mit Blick auf die einzusetzenden Endgeräte zählten nicht allein Design und Funktionalität des Gerätes, sondern vielmehr auch dessen Ergonomie und Kommunikationsfähigkeit. Dabei käme es sowohl auf die Benutzerfreundlichkeit des Patienten-Interfaces an als auch auf die Steuerungsmöglichkeiten des Medizinischen-Betreuer-Interfaces.
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Datum: 06.07.2009 - 14:57 Uhr
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Gesundheitswesen - Medizin


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Freigabedatum: 06.07.2009

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